Wie Viel Kostet Es Einen Schlüssel Nachmachen Zu Lassen?
Hans Fiedler
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Die Kosten – Bei MISTER MINIT unterscheiden wir zwischen einem Standardschlüssel und einem Sicherheitsschlüssel. Je nach Auftrag liegt der Preis daher zwischen:
- zehn bis zwanzig Euro für einen Standardschlüssel
- dreißig bis einhundert Euro für einen Sicherheitsschlüssel
Preisunterschiede.
Kann ich jeden Schlüssel nachmachen?
Schlüssel nachmachen lassen – wichtige Infos – Grundsätzlich können Sie jeden normalen Schlüssel ohne Probleme nachmachen lassen.
- Handelt es sich jedoch um einen Sicherheitsschlüssel oder um den Schlüssel einer Schließanlage, benötigen Sie von Ihrem Vermieter einen sogenannten Sicherungsschein. Dieser berechtigt Sie dazu, den Schlüssel nachmachen zu lassen. Ohne diese Erlaubnis ist es Schlüsseldiensten nicht gestattet, eine Kopie anzufertigen.
- Oft wird für die Schlüsselkopie einer Schließanlage auch ein besonderer Schlüsselrohling benötigt. Diesen erhalten Sie ebenfalls von Ihrem Vermieter.
- Dem Vermieter müssen alle Kopien der Schlüssel beim Auszug übergeben werden.
- Sie sollten Ihren Vermieter sofort informieren, wenn Sie einen Schlüssel verloren haben.
- Ist Ihnen die Tür ins Schloss gefallen, können Sie übrigens die Haustür ohne Schlüssel öffnen.
Schlüssel nachmachen: Kosten variieren (Bild: Pixabay).
Kann ich meinen Wohnungsschlüssel einfach nachmachen lassen?
Vermieter muss Bescheid wissen – Bei jeder Schlüssel-Kopie muss der Mieter – und darauf zielt Ihre Frage ab – den Vermieter immer über das Nachmachen des Schlüssels informieren. Denn selbstverständlich ist der Eigentümer daran interessiert, dass niemand ohne seine Kenntnis Zugang zur Immobilie hat.
Dabei ist er auf wahrheitsgemäße Auskünfte des Mieters angewiesen. Denn einen effektiven technischen Schutz gegen das Nachmachen von Schlüsseln gibt es nur bei modernen Schließanlagen. Die meisten Schlüssel kann der Mieter ohne weiteres nachmachen lassen – selbst dann, wenn auf dem Schlüssel eine Nummer eingeprägt ist.
Seriöse Schlüsseldienste kopieren solche Schlüssel nur bei Vorlage der sogenannten Sicherungskarte. Verboten ist das Nachmachen solcher „geschützten” Schlüssel aber nicht – und es gibt durchaus Anbieter, die auch ohne Sicherungskarte die Kopiermaschine anschmeißen.
Der Mieter muss sich nicht nur alle Schlüssel genehmigen lassen, sondern ist beim Auszug auch verpflichtet, sämtliche Exemplare abzugeben. Die Kosten für zusätzlich angefertigte Schlüssel kann er dabei vom Vermieter zurückverlangen.
Will der Vermieter nicht zahlen, muss der Mieter die Schlüssel allerdings unbrauchbar machen.