Wie Breit Muss Eine Behindertengerechte Tür Sein?
Hans Fiedler
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Barrierefreies Wohnen/Bauen – Türbreiten Außerhalb von Wohnungen müssen Türen grundsätzlich eine Breite von mindestens 90 Zentimeter aufweisen. Innerhalb von Wohnungen gilt eine Breite von 80 Zentimeter als „barrierefrei’ und eine Breite von 90 Zentimeter als „für Rollstuhlfahrer nutzbar’.
Wie groß muss eine Tür für ein Behinderten-WC sein?
Welche Türbreite sollte die Badezimmertür haben? – Die Türen müssen über eine lichte Breite (quasi das Fertigmaß) von mindestens 90 Zentimetern begehbar sein. Außerdem sollten Sie bei der Auswahl und beim Einbau der Tür für ein Behinderten-WC auf folgende Dinge achten:
- Die Tür sollte nach außen aufgehen und im Notfall von dort aus zu öffnen sein.
- Hilfreich ist ein so genannter Zuzieh-Stangengriff, der Rollstuhlfahrern das Schließen der Tür wesentlich erleichtert.
- Alternativ kann auch ein Drehflügeltürantrieb eingebaut werden.
- Das Türschloss sollte gut bedienbar sein und einen möglichst großen Griff haben.
- Achten Sie außerdem auf einen ausreichend großen Abstand zwischen dem Türschloss und dem Türgriff.
Wie groß muss ein barrierefreier Türdurchgang sein?
Geometrie – Ein barrierefreier Türdurchgang soll eine lichte Breite von mindestens 90 cm und eine lichte Höhe von mindestens 205 cm haben. Die Griffhöhen sollen bei 85 cm ( bis maximal 105 cm) liegen. Die Breite eines Rollstuhls oder eines Rollators beträgt selten mehr als 70 cm. Zu beachten ist jedoch, dass der Rollstuhlfahrer in einem manuell betätigten Rollstuhl noch zusätzlich Raum für die Hände braucht.
Die 90 cm wurden in Deutschland als sinnvolles Maß bestätigt. Bei geringeren Türbreiten im Altbau kann in Betracht gezogen werden, dass für einen Großteil (Perzentil von über 95 (Loeschcke, 2009)) der Nutzer 80 cm ausreichend sind und in internationalem Vergleich geringere Türbreiten als ausreichend gelten.
Bei Schiebetüren ist darauf zu achten, dass hier nicht das Rohbaumaß, sondern die lichte Durchgangsbreite bei geöffneter Tür maßgeblich ist – da durch den vorstehenden Griff eine vollständige Öffnung nicht möglich ist. In barrierefreien Wohnungen, die nicht uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind, reicht eine Türbreite von 80 cm.
- Planungskriterium: “Griffe, Bedienungselemente”
- DIN 18040-1
- DIN 18040-2
- Loeschcke, G. (2009)
- Schmieg, P. , Voriskova, S. , Marquardt, G. , Glasow, N. (2010)
Wie barrierefrei ist ein behindertengerechtes Wohnen?
Behindertengerechte Türen – Für die meisten sind sie lediglich der Zugang zu einem anderen Raum und stets vorteilhaft, um Privatsphäre zu bewahren. Für Menschen mit Handi- cap können Türen jedoch zu einem schwer überwindbaren Hindernis werden. Das Öffnen einer Tür, das Überwinden der Türschwelle mit sowie ohne Rollstuhl, das Passieren durch eine Tür im Hinblick auf die Türbreite… Dies sind nur ein paar der Faktoren, die bei behindertengerechten Türen dringend beachtet werden müssen.
- Im üblichen Privatwohnbereich werden folgende Türenarten/-designs verwendet: Die Drehflügeltür ist die den meisten gängigste und „normale” Zimmer- tür;
- Sie ist an einer Seite des Türrahmens befestigt und ist meist nur in eine Richtung zu öffnen;
Außerdem wird sie standardmäßig als Haupt- eingangstür genutzt. Die Schiebetür ist am oberen Türrahmen befestigt und wird zum Öffnen entweder vor oder in der Wand durch das Schieben in eine Richtung bewegt. Die Pendeltür kann, wie der Name schon vermuten lässt, in beide Richtungen geöffnet werden und „pendelt” von der einen Seite des Türdurchgangs zur anderen.
- Sie wird hier durch Drücken geöffnet;
- Für ein behindertengerechtes Wohnen gibt es bestimmte Vorgaben, um die Türbreite barrierefrei gestalten zu können;
- Eine Tür muss allgemein deutlich erkennbar, leicht zu öffnen und zu schließen sowie sicher pas- sierbar sein;
Um das zu gewährleisten gibt es bestimmte Normen zu der Breite einer Tür. Für den Bau einer privaten barrierefreien Wohnung ist ein Wert aus DIN 18040-2 vorgeschrieben. Die geometrischen Maße sind wie folgt
- Breite der Türöffnung 90 cm oder größer
- Höhe der Türöffnung 205 cm oder größer
- Griffe und Türdrücker(-öffnungsknöpfe) in einer Höhe von 85 cm
Um die Tür sicher passieren zu können, muss der Durchgang schwellen- los und ohne Türanschläge oder Vorsprünge sein oder, unter technischer Notwendigkeit einer Schwelle, diese mit einer Höhe von max. 20 mm an- bringen. Für Türen zu äußeren Bereichen, wie einer Terrasse, ist es sinn- voll statt einer leichten Erhöhung der Tür, den Boden eben zu gestalten und außen vor der Tür Wassersammelrinnen, „Drainroste” oder ähnliches einzubauen. So wird die sogenannte Schlagregendichtheit, also die Widerstandsfähigkeit der Tür gegen eindringende Feuchtigkeit, trotz ebener Türschwelle gewährleistet.
Griffe sollten– z. durch auffällige Farbgestaltung – leicht erkennbar, gut greifbar und letztlich leicht, also mit wenig Kraftaufwand, bedienbar sein. Zur Farbgestaltung bietet sich ein Hell-Dunkel-Kontrast am besten an, damit z.
auch bei schlechten Lichtverhältnissen, beim Öffnen der Tür ohne Brille der Griff gefunden und damit auch die Türe problemlos genutzt werden kann. Dazu können auch kontrastreiche Klebemotive/-zeichen genutzt werden. Generell sind bogen- oder U-förmige Griffe, bei Schiebe- türen wiederum senkrechte Griffe anzubringen.
- So können auch blinde und sehbehinderte Menschen diese gut ertasten und betätigen;
- Eine andere Möglichkeit ist wiederum eine automatische Tür einzubauen, um genannte Komplikationen gänzlich zu vermeiden;
Sehr praktisch zeigt sich dafür die Schiebetür, da sie in keine Richtung ausschwingt. Allerdings ist zu beachten, dass sie auf Wandseite in Schieberichtung mehr Platz zum Öffnen benötigt und wird selten in private Haushalte eingebaut. Für die anderen Türdesigns sind wiederum Platzvorgaben im Raum selbst einzuhalten, z.
wenn eine im Rollstuhl sitzende Person die Türe öffnen möchte: Dabei sind für gewöhnlich mindestens 150cm x 150cm einzupla- nen. Meist wird also eine Drehtür genutzt – vor allem für Haupteingangs- türen öffentlicher Einrichtungen.
Für diese automatischen Systeme sind die Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG und DIN 18650-1 und -2 für die Nutzungssicherheit der Installierung zu beachten. Ebenso wichtig ist außerdem die Absicherung der Gefahrenstellen durch die Sensoren auf beiden Seiten der Tür zur Anwesenheitserkennung.
Am gefährlichsten sind jedoch nicht deutlich erkennbare Glastüren. Diese sind nach DIN 18040-2 mit zwei horizontalen deutlichen Streifen über die gesamte Tür zu kennzeichnen. Generell empfiehlt es sich jedoch weitaus mehr, Glastüren entweder mit Milchglas auszustatten oder sich für ein anderes Material als Glas zu entscheiden.
Sinnvoll als Eingangstüren sind außerdem die sogenannten Low-Energy-Antrieb-Türen bzw. LE-Türen, die sich mit geringer Kraft und Geschwin- digkeit öffnen. An ihren Rahmen sind Anwesenheitssensoren angebracht und sie bleiben nach vollständigem Öffnen mindestens 5 Sekunden lang geöffnet.
Wie breit sollte eine Tür sein?
Türen – Türen müssen eine lichte Breite von mindestens (Fertigmaß) 90 cm haben. Türen von Toiletten-, Dusch- und Umkleidekabinen dürfen nicht nach innen schlagen. Große Glasflächen müssen kontrastreich gekennzeichnet und bruchsicher sein. Hauseingangstüren, Brandschutztüren und Garagentore müssen kraftbetätigt zu öffnen und zu schließen sein.
- An kraftbetätigten Türen sind Quetsch- und Scherstellen zu vermeiden oder zu sichern;
- Das Anstoßen soll vermieden werden;
- Rotationstüren sind nur dann vorzusehen, wenn auch Drehflügeltüren angeordnet werden;
Bewegungsflächen vor handbetätigten Türen siehe Abbildung. Untere Türanschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit sie technisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Bedienungsvorrichtungen (z. Schalter, Taster, Toilettenspüler, Briefeinwurf- und Codekartenschlitze, Klingel, Bedienungselemente kraftbetätigter Türen, Notrufschalter) müssen auch mit eingeschränkter Greiffähigkeit leicht benutzbar sein; sie sind in 85 cm Höhe anzubringen. Empfehlungen: Türen sollten eine lichte Höhe von mindestens 210 cm haben. Im geöffneten Zustand dürfen Türen nicht in die Verkehrsflächen/ Gänge/Fluchtwege hineinragen. Wichtig sind die Bewegungsflächen, die für Rollstuhlfahrer beim Öffnen von Türen erforderlich sind. Der Rollstuhlfahrer muss vor- und zurück fahren sowie die Richtung ändern können, um die Bedienungsvorrichtungen zu erreichen und die entsprechenden Bewegungen ausführen zu können.
Vor Drehflügeltüren, Schiebetüren und Fahrstuhltüren für Rollstuhlfahrer sind 150 cm x 150 cm große Bewegungsflächen sinnvoll. Vor Möbeln reichen 120 cm breite Bewegungsflächen. Für gute Bedienbarkeit kann ein horizontaler Griff in einer Höhe von 85 cm angebracht sein, senkrechte Griffe in einer Höhe von 85 -105 cm.
Die Breite von einzelnen Türflügeln sollte 100 cm nicht überschreiten, hier sind zweiflüglige Türen besser. Der Gehflügel muss dann die entsprechende Türlichte aufweisen. Schiebetüren sind oftmals die bessere Lösung, eine Alternative bietet auch die Raumspartür.