Tür Zu Kurz Was Nun?

Tür Zu Kurz Was Nun
Zugluftstopper anbringen – Ist die Tür nicht allzu kurz geraten, können Sie einen Zugluftstopper anbringen. Das sind Bänder mit Borsten, die nicht nur den Türspalt schließen, sondern sich auch an Unebenheiten im Fußboden anpassen. Zugluftstopper gibt es in den unterschiedlichsten Variationen: zum Kleben, zum Aufschieben oder Einfräsen.

Wie kann man Türen verlängern?

Das Türblatt verlängern mit einer Holzleiste – Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Massivholzleiste an der Tür anbringen, um die Lücke zwischen Tür und Fußboden zu schließen. Dies ist dann hilfreich, wenn eine sehr große Lücke vorhanden ist, die mit einer Dichtung kaum noch geschlossen werden kann.

Wie dichtet man eine Wohnungstür ab?

Bürstendichtungen zum Abdichten – Bürstendichtungen sind simpel und wirkungsvoll. Sie schließen den Spalt zwischen Tür und Boden, wenn dieser nur wenige Millimeter breit ist. Meist klebst du die Profile lediglich unten auf das Türblatt. Zuvor musst du das Kunststoff- oder Aluprofil nur so abschneiden, dass es zur Breite der Tür passt.

Wie funktioniert eine Türdichtung?

Die absenkbare Bodendichtung eignet sich vor allem bei glatten, ebenen Bodenflächen zum Abdichten des Türspaltes zwischen Türblatt und Boden. Der Mechanismus wird beim Schließen der Tür aktiviert, indem durch eine Auslösevorrichtung eine elastische Dichtung gegen den Fußboden gedrückt wird.

Wie krumm darf ein Türblatt sein?

Türen sind komplexe Bauteile, bei denen es immer wieder zu Reklamationen kommt. Doch was ist tatsächlich als Mangel zu bewerten und was als ungerechtfertigte Forderung zurückzuweisen? Türen, egal ob Wohnungseingangs- oder Innentüren, sind in mehrfacher Hinsicht sehr komplexe Bauteile.

  • Diese Tatsache wird in vielen Fällen sowohl vom Auftraggeber, als auch vom Planer und vom Auftragnehmer unterschätzt;
  • Zwischen den Parteien kommt es häufig zu unterschiedlichen Auffassungen darüber, ob die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung dem entspricht, was der Auftraggeber mit seiner Bestellung gefordert hatte;

Häufige Rügen unter der Lupe Die folgenden Ausführungen geben Hinweise, wie Sie sich als Auftragnehmer in strittigen Fällen verhalten sollten. Die Anforderungen an den Schallschutz sind nicht eingehalten. Die Mindestanforderungen bezüglich der Schalldämmung von Türen zwischen bestimmten Bereichen und Räumen sind in der DIN 4109 »Schallschutz im Hochbau« aufgeführt.

Diese Norm ist in allen Bundesländern als technische Baubestimmung baurechtlich eingeführt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sie einzuhalten – auch ohne dass es vertraglich vereinbart ist. Lediglich über die Anforderungen der DIN 4109 hinausgehende, erhöhte Schalldämmwerte müssen mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbart werden.

Dabei ist zu beachten, dass die Mindestanforderungen an das Schalldämmmaß (= erf. Rw) vom gesamten Türelement (Türblatt und Futter) im eingebauten Zustand zu erfüllen sind. Für die Praxis heißt das konkret: Wird auf der Baustelle eine Schalldämmung von 27 dB gefordert, muss mindestens ein Türelement mit Rw,P = 32 dB eingesetzt werden (vgl.

Tabelle rechts). • Von Seiten der Türenhersteller wird in der Regel der Laborwert Rw,P der Türelemente angegeben. Vom Auftraggeber wird jedoch in der Regel der Schalldämmwert entsprechend der DIN 4109 (= erf.

Rw) gefordert. In diesem Fall muss vom Laborwert das Vorhaltemaß von 5 dB abgezogen werden. Das Türblatt ist verzogen. Eine der wohl häufigsten Reklamationen bei Wohnungseingangstüren ist ein »verzogenes« Türblatt. Unterschiedliche klimatische Verhältnisse zwischen Flur/Treppenhaus (3°C/85% RLF) und dem beheizten Wohnraum (23°C/30% RLF) führen zu Spannungen in den äußeren Schichten der Türblätter, was wiederum eine Verformung zur Folge hat.

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Derzeit existiert für Türen keine gültige Norm, die die maximal zulässige Verformung eines Türblattes vorgibt. Lediglich in den RAL-Güterichtlinien RAL-RG 426 ist festgelegt, dass sich eine Tür unter Laborbedingungen nicht mehr als 4 mm im Mittel von drei Türblättern und maximal 5,5 mm verformen darf.

Wohlgemerkt unter Laborbedingungen, d. , dieser Wert ist für den eingebauten Zustand nur bedingt zu verwenden. In der Praxis hat sich ein Wert von 3,5 mm für die zulässige Türblattverformung etabliert. Ist dieser Wert nach der zweiten Heizperiode überschritten, kann von einem Mangel gesprochen werden.

  • Unabhängig von diesem zulässigen Toleranzwert muss die Funktion der Tür in Bezug auf Schalldämmung und Dichtigkeit grundsätzlich erfüllt werden, auch wenn das Türblatt weniger als 3,5 mm verzogen ist;
  • • Für Wohnungseingangstüren sollten nur Türen der Klimaklasse III verwendet werden;

Fordert der Auftraggeber eine geringere Klimaklasse, sind entsprechend § 4 (4) VOB/B schriftlich Bedenken geltend zu machen. Die Zarge ist gegenüber dem Fliesenboden nicht abgedichtet In der DIN 68706–2:2000–07 steht die Forderung: »Beim Einsatz von Zargen auf Fußbodenbelägen, die feucht gewischt werden können, ist die Fuge zwischen Zarge und Fußbodenbelag beim Einbau gegen Feuchtigkeit zu schützen, z.

durch Verfugen mit einer dauerelastischen Masse. « Es ist allerdings nicht geregelt, welches Gewerk für die Versiegelung zuständig ist. Lediglich in der DIN 18335 »Stahlbau« ist das Herstellen von Fugendichtungen als »Besondere Leistung« beschrieben.

Unabhängig davon, wer die Versiegelung übernimmt, ist festzuhalten: Die Leistung muss auf alle Fälle vom Auftraggeber honoriert werden und ist keine »Gratisleistung« des Auftragnehmers. • Weisen Sie stets auf die Notwendigkeit der Versiegelungen hin, auch wenn diese von einem anderen Gewerk, z.

vom Fliesenleger, ausgeführt werden. Der untere Luftspalt ist zu groß. Das Maß für die untere Bodenluft ergibt sich rechnerisch aus der DIN 18101 „Türen – Türen für den Wohnungsbau” mit einem Nennmaß von 7,0 mm.

Unter Berücksichtigung der zulässigen Abweichung für das Türblatt von 0 bis –2 mm entsprechend DIN 68 706-1 kann der untere Luftspalt bis zu 9,0 mm betragen. Die Kontrolle der Bodenluft erfolgt bei einem Öffnungswinkel des Türblattes von etwa 5° und 90°.

  • Achten Sie dabei auch auf eventuell steigenden oder fallenden Fußboden;
  • Die zulässigen Ebenheitstoleranzen für »Flächenfertige Böden« sind in der DIN 18202 »Toleranzen im Hochbau« in der Tabelle 3 beschrieben;

Die Falzluft (Funktionsfuge) ist zu groß/zu klein bzw. ungleichmäßig. Entsprechend der DIN 18101 ergibt sich aus der Addition der zulässigen Abweichungen von Türblatt-Falzmaß und lichter Zargenbreite im Falz sowie eines funktionsnotwendigen Luftspaltes für die Längsseiten ein Gesamt-Luftspalt von maximal 9,0 mm und minimal 5,0 mm.

  • Der einzelne Luftspalt darf 2,5 mm nicht unterschreiten und 6,5 mm nicht überschreiten;
  • Der obere Luftspalt zwischen Türflügel und Türzarge darf 2,0 mm nicht unterschreiten und 6,5 mm nicht überschreiten;
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Die Stahlzargen von Schallschutztüren sind nicht vollständig hinterfüllt. Die DIN 18111-2004 »Stahlzargen – Standardzargen für gefälzte Türen« fordert, dass die Zarge mit Mörtel nach DIN 1053-1 vollständig zu hinterfüllen ist. Aus diesem Grund werden von Kunden vielfach hohl klingende Stellen zwischen der Zarge und der Mauerleibung bemängelt.

  1. Die »Richtlinie für den Einbau von Stahlzargen« vom Industrieverband Tore, Türen, Zargen schreibt dazu: »Durch die Eigenspannung des kaltverformten Bleches und durch Schrumpfungsprozesse der Hinterfüllstoffe kann es im Leibungsbereich der Zargen zur Trennung zwischen Blechfläche und Hinterfüllstoff kommen;

Daraus kann ein Einbaumangel nicht hergeleitet werden. « Darüber hinaus ist die Zarge lot- und waagerecht auszurichten. Die Toleranz, d. die Abweichung von der waagerechten oder vertikalen Soll-Lage, darf jeweils ±1 mm pro Meter betragen. Das Türblatt lässt sich nicht mindestens 90° öffnen.

Zu dieser Forderung gibt es kein entsprechendes Regelwerk. Das ehemalige Prüfinstitut Türentechnik und Einbruchsicherheit von R. Müller in Rosenheim gibt in seinen Institutsrichtlinien folgende Empfehlung: „Wohnungsabschlusstüren sollten sich bei einer Türblattbreite von 86 cm mindestens 85° und bei einer Türblattbreite von 98,5 cm um mindestens 80° öffnen lassen.

” Können die empfohlenen Mindestöffnungswinkel aus baulichen Gründen nicht eingehalten werden, muss der Bauherr unter Bezug auf die Hinweispflicht auf diesen Umstand schriftlich hingewiesen werden. Das Türblatt bleibt nicht im Öffnungswinkel stehen. Es gibt kein Regelwerk, in dem gefordert wird, dass das Türblatt in jedem Öffnungswinkel stehen zu bleiben hat.

Wird dieser Umstand jedoch bemängelt, muss zunächst geprüft werden, ob die Zargen lotrecht eingebaut wurden. Dies gilt als erfüllt, wenn die Abweichung von der Lotrechten nicht mehr als 1,5 mm pro Meter, maximal jedoch 3 mm bis 3 m Elementhöhe beträgt.

Ist dies der Fall, kann daraus kein Mangel abgeleitet werden. Gerade bei den heute eingesetzten, leicht gängigen Bändern kann nicht immer garantiert werden, dass die Türe im Öffnungswinkel stehen bleibt. Sind die Bänder verstellbar, kann die Tür eventuell neu eingestellt werden, ansonsten muss der Kunde aber mit diesem Umstand leben.

  • Für Brand- und Rauchschutztüren liegen keine Prüfzeugnisse vor;
  • Nach der Musterbauordnung (MBO) müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch wirksam vorgebeugt wird;

In der allgemeinen Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) ist im § 14 »Türen, Fenster« festgelegt, wo mindestens feuerhemmende, feuerbeständige oder rauchdichte Türen eingesetzt werden müssen. Die rauchdichte und feuerhemmende Funktion ist vom Hersteller durch das Anbringen eines Kennzeichnungsschildes (an der Bandkante des Türblattes) und durch Vorlage eines Zulassungsbescheides nachzuweisen.

Der Nachweis gilt nur für das gesamte Komplettelement mit Türblatt und Zarge. Die zulassungsgerechte Ausführung wird dabei durch die Übereinstimmungsnachweise ÜZ, Z oder ÜHP bescheinigt. • Rauch- und Brandschutztüren dürfen nur selbst gefertigt werden, wenn der Auftragnehmer im Besitz eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist oder eine bestimmte Bauart in Lizenz nach den Vorgaben eines Systemgebers herstellt.

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Die optische Qualität des Türelements entspricht nicht den Anforderungen. Immer wieder kommt es zu unterschiedlichen Auslegungen der optischen Anforderungen von Türelementen. Um hier eine Bewertungsgrundlage zu schaffen, hat das Institut für Fenstertechnik in Rosenheim eine »Richtlinie zur visuellen Beurteilung von Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien« herausgegeben.

In dieser Richtlinie werden Angaben zur visuellen Beurteilung von Innentüren gemacht. Bei der visuellen Prüfung ist die Ansicht auf das fertig montierte Türelement, in der standardmäßigen Nutzung, maßgebend.

Noch nicht montierte Elemente sind ebenfalls in der standardmäßigen Nutzung aufrecht stehend zu betrachten. Die Prüfung ist in einem Abstand von mindestens 1,0 m zur betrachteten Ebene des Elementes durchzuführen und sollte 1,5 m nicht überschreiten. Hierbei ist der Betrachtungswinkel außerdem der üblichen Raumnutzung anzupassen.

  1. Die Betrachtungshöhe beträgt zirka 1,7 m;
  2. Geprüft werden sollte unter Lichtverhältnissen, die denen des Tageslichtes oder der üblichen Raumbeleuchtung entsprechen;
  3. Streiflicht, grelles Sonnenlicht, künstliche Beleuchtung oder direkte Bestrahlung z;

mit Baustrahlern ist unzulässig. • Markierungen vermeintlicher Fehler sind vor der Prüfung zu entfernen! Die Zargen wurden ausgeschäumt. In der VOB/C ATV DIN 18355 »Tischlerarbeiten« wird seit dem 1. 2005 in Abschnitt 3. 4 gefordert: »Hohlräume zwischen Zargen und Baukörper bei Wohnungsabschlusstüren sind mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen.

  1. « Die Dämmung mit Mineralfaserdämmstoffen wird somit als Regelfall definiert;
  2. Das bedeutet aber nicht, dass das bisher in der Praxis übliche Einbringen von Montageschäumen und das Dämmen mit anderen Produkten grundsätzlich ausgeschlossen ist;

Auf Wunsch des Kunden können Montageschäume weiterhin verwendet werden, wenn dies vor der Auftragsausführung in den entsprechenden Planungs- bzw. Vertragsunterlagen schriftlich vereinbart und festgelegt wurde. Bei einer neuerlichen Überarbeitung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) im Jahre 2006 ist zu erwarten, dass auf Drängen der betroffenen Kreise, diese Forderung korrigiert wird und die Verwendung von Ortsschäumen bei der Montage wieder normkonform ist.

• Eine vom Regelfall der neuen ATV DIN 18355 abweichende Ausführung der Dämmung z. mit Montageschaum (die ebenfalls dem Stand der Technik entspricht) sollte in jedem Fall ausdrücklich und schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden.

Zu empfehlen ist folgender Wortlaut: »Abweichend von der ATV DIN 18355 vereinbaren die Vertragspartner, dass die Anschlussfuge zwischen der Wohnungseingangstür und dem Baukörper mit PU-Schaum gedämmt wird. Eine fachtechnisch einwandfreie Ausführung ist gewährleistet.

« Mängel im Vorfeld vermeiden Um die genannten typischen Mängel bereits im Vorfeld weitgehend zu vermeiden, ist es notwendig, die Anforderungen an die Türen im Ausschreibungstext eindeutig zu beschreiben.

Dazu gehört auch, dass dem Auftraggeber die Leistungseigenschaften der Türen über eine Auftragsbestätigung nochmals schriftlich dargelegt werden. Leistungsmerkmale sollten sich dabei auf Normen und Richtlinien beziehen, z. : »Klassifizierung gemäß RAL RG 426 II/S, Schalldämmung gemäß DIN 4109 Rw,R = 27 dB«.

Zusätzliche außergewöhnliche Beanspruchungen in Bezug auf Einbruchhemmung, Brand- und Rauchschutz oder eine erhöhte Feuchtebeanspruchung in Naßräumen bringen weitere, wichtige Hinweise für die Auswahl der richtigen Tür.

Horst Kastner.