Tür Kaputt Welche Versicherung?
Hans Fiedler
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Sicher wohnen Als Mieter haften Sie für Schäden am Inventar Ihrer Wohnung. Wie Sie sich schützen können, wenn Böden, Türen und Fensterrahmen Schaden nehmen. Lars Schliewe 07. 07. 2020 – aktualisiert am 08. 01. 2022 4 Min Lesezeit
- Wenn Sie zur Miete wohnen, sollte Ihre Haftpflichtversicherung Mietsachschäden abdecken. Das sind Schäden am gemieteten Eigentum des Vermieters.
- Durch den Mietsachen-Schutz sind Böden, Fenster und Türen, Sanitäranlagen und Einbauschränke gegen Beschädigung und Zerstörung versichert.
- Das oben genannte Inventar ist in der Regel nicht durch den Mietsachen-Schutz versichert, wenn es sich um normale Abnutzung, Schimmel und Glasbruch handelt.
- Weitere Leistungen, die eine Haftpflichtversicherung für Mieter einschließen sollte, sind Schäden, die sich unbemerkt über einen längeren Zeitraum entwickeln (Allmählichkeitsschäden) und Schlüsselverlust.
- Gekauft, geliehen oder gemietet: Wem etwas gehört, entscheidet im Schadensfall darüber, welche Versicherung zahlt. Was zählt zum eigenen Hausrat und was ist eine Mietsache?
Mit dem Begriff »Mietsachen« wird das fest verbaute Inventar in Ihrer Mietwohnung bezeichnet. Also alles, was zur Wohnung gehört und für die Mietzeit von Ihnen »mitgemietet« wird. Zum Beispiel Bodenbeläge wie Parkett, Fliesen und Teppiche, Tapeten, Sanitäranlagen wie Waschbecken und Duschkabinen, Einbauschränke und -regale, sowie Türen und Fensterrahmen: All das sind Mietsachen.
- In der privaten Haftpflichtversicherung der SIGNAL IDUNA sind Mietsachschäden in allen Tarifen bis zu einer Deckungssumme von 75 Millionen Euro mitversichert;
- Die Absicherung gilt sogar in Ferienwohnungen und Hotelzimmern, im In- und Ausland;
Eine private Haftpflicht für Mietwohnungen ist keine Pflicht. Steht eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, ist diese unwirksam. Dennoch sehen es viele Vermieter gern, wenn ihr Mieter privat haftpflichtversichert ist: Es schützt sie im Schadensfall. Denn verursacht ein Mieter ohne Haftpflichtversicherung einen teuren Schaden, den er nicht bezahlen kann, bleibt der Vermieter gegebenenfalls auf den Kosten sitzen. Die meisten Schäden, die in einer Mietwohnung entstehen, können problemlos versichert werden. Die Frage ist nur, welche Versicherung zahlt für welchen Schaden? Ist der Schaden ein Fall für die Hausratversicherung, die Haftpflicht- oder doch die Wohngebäudeversicherung? Typische Mietsachschaden sind Schäden an Böden, Sanitäranlagen, Türen und Fenstern.
Beim Einzug tragen die Möbelpacker beispielsweise das Sofa durch die Tür und zerkratzen dabei den antiken Türrahmen. Oder Ihnen fällt beim Blumengießen die metallene Gießkanne aus der Hand und Fliesen zerbrechen.
Ihr Partner verschüttet Rotwein auf das Parkett oder Ihre Kinder sind übermütig beim Malen und verzieren die Tapete im Wohnzimmer mit Farbspritzern. All dies sind typische Mietsachschäden, die eine Haftpflichtversicherung mit Mietsachschäden-Schutz bezahlt.
Auch bei verheerenden Schadensfällen wie einem Brand greift der Mietsachen-Schutz. Die Schäden, die bei einem Wohnungsbrand entstehen, können enorme Kosten verursachen. Die Deckungssumme Ihrer Haftpflichtversicherung sollte daher hoch genug sein.
Im Tarif Premium der SIGNAL IDUNA sind Sie gegen Mietsachschäden mit der vollen Deckungssumme von 75 Millionen Euro optimal versichert. Sie haben in Ihrer Wohnung einen Rohrbruch? Das ist kein Fall für die Haftpflichtversicherung – denn Sie haben den Schaden nicht selbst verursacht.
- So genannte Gebäudeschäden deckt die Wohngebäudeversicherung Ihrer Vermieterin ab;
- Schäden an Möbelstücken oder Gebrauchsgegenständen, die nicht fest in Ihrer Wohnung verbaut sind, übernimmt die Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht;
Kosten für beschädigtes bewegliches Inventar erstattet hingegen Ihre Hausratversicherung. Sie mieten eine möblierte Wohnung? Gemietete und geliehene Sachen sind mitversichert. Außerdem sind Schimmel sowie Schäden an Warmwasser- und Heizungsanlagen nicht durch Ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt. .
Sind Zimmertüren in der Hausratversicherung?
Hausratversicherungen stellen in Deutschland eine der bedeutendsten Sachversicherungen dar, in der als versicherte Sachen fast alle sich im Haushalt befindliche Gegenstände angesehen werden können. Die Gesellschaften leisten in diesem Zusammenhang bei Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen, Gebrauchs- oder Verbrauchswaren.
Kommt es nämlich zur Zerstörung des Hausrates eines Versicherten, kann dies oftmals die finanzielle Katastrophe bedeuten. Um einen solchen finanziellen Ruin vorzubeugen, empfehlen Versicherungsexperten den Abschluss einer Hausratversicherung, die insgesamt auch noch eine besonders günstige Versicherung darstellt.
Versichert werden können in der Hausrat: Möbel (auch Gartenmöbel), Teppiche, Bilder, Kleidung, Wäsche (auch auf der Leine), Schmuck, Uhren, Elektrogeräte, PCs (zum privaten Gebrauch), TV, Musikinstrumente, Fahrräder, Bargeld (bis zu einer bestimmten Summe).
Zu den Wertsachen zählen: Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Schmuck, Wertpapiere, Perlen, Edelsteine, alle Sachen aus Platin, Gold oder Silber sowie Briefmarken- bzw. Münzsammlungen, Kleindungsstücke aus Pelz, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Collagen sowie alle die Gegenstände, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten).
Hierfür sehen die Versicherer eine Entschädigungsgrenze in Höhe von 20 Prozent der Versicherungsgrenze vor. Allerdings fallen diese Begrenzungen von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft recht unterschiedlich aus. Vereinfacht gesagt sichert eine Hausratversicherung all diejenigen Gegenstände ab, die einem Versicherten gehören und die er bei einem Umzug auch mitnehmen kann.
Einige Versicherer zahlen auch für geliehene Sachen. Versichert sind auch Arbeitsgeräte, die einzelne Familienmitglieder beruflich nutzen. Ausgenommen hiervon sind allerdings Sachen, die gewerblich verkauft werden sollen und deshalb in der Wohnung zwischengelagert sind.
Unter den Versicherungsschutz fallen auch nachträgliche Einbauten bei gemieteten Wohnungen oder Häusern, zum Beispiel vom Versicherten eingebaute sanitären Anlagen, Antennen oder Markisen. Die Versicherer kommen aber auch bei Unwetter, das heißt bei Schäden durch Regen, Hagel, Sturm, Schnee und Blitz auf.
Unwetter können sowohl im Sommer als auch im Winter zu Schäden führen. Stürme können Dächer abdecken, Blitze lassen Häuser abbrennen, unter der Schneelast brechen Dächer zusammen, Hagel schlägt Fensterscheiben ein, wodurch binnen weniger Stunden die Wohnung wasserdurchflutet ist.
Für diese Sturmschäden haften sowohl die Gebäude-, die Hausrat- sowie die Kaskoversicherung – allerdings erst ab einer Windstärke 8 – und das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 61 Std. /km. Reißt ein Sturm Ziegel oder Dachpappe mit, muss dies vom Versicherten nicht im Einzelnen nachgewiesen werden.
Vielmehr reicht es nach den Versicherungsbedingungen aus, dass es im Vorfeld eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt worden sind. Zudem sind Schäden am Hausrat durch Sturm in der Hausratversicherung nur abgedeckt, wenn dieser während der Böen in einem Gebäude untergebracht war und dort auch beschädigt wurde.
Eine Ausnahme bilden lediglich Markisen, die einem Mieter gehören, und die außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden. Einen zusätzlichen Schutz erhalten Versicherte, wenn ihnen das Gefriergut durch längeren Stromausfall infolge des Sturms verdirbt.
- Nicht unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherungen fallen Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind;
- Hierunter fallen Einbaumöbel, Fensterrahmen sowie Eingangs- und alle Zimmertüren;
Nicht versicherbar sind auch alle Hausgegenstände von Untermietern, diese müssen durch die Untermieter durch eine eigene Hausratversicherung versichert werden. Keine Leistungspflicht besteht auch bei größeren Wasserfahrzeugen wie zum Beispiel Sportboote sowie für alle zulassungspflichtigen Fahr- oder Flugzeuge.
Hierfür ist die jeweilige Kaskoversicherung zuständig. Sollte der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto schleudern, steht die Teilkasko eines Autohalters in der Zahlungspflicht. Versicherbar ist für diesen Fall allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert (Neupreis des Fahrzeugs), sondern ausschließlich der Wert zum Zeitpunkt der Schadensmeldung (Zeitwert).
Hat der Versicherungsnehmer auch noch eine Selbstbeteiligung in seiner Teilkasko vereinbart, dann wird dieser Betrag noch von der Entschädigungssumme abgezogen. Kommt es an einem Fahrzeug zu Blechschäden wegen eines umgestürzten Baumes, dann haftet hierfür nicht die Teilkasko-, sondern nur die Vollkaskoversicherung.
Andererseits muss entweder der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommen, wenn ein nachweislich morscher Baum umgestürzt ist und Haus oder Auto beschädigt hat. Vielfach kann hierbei die Beweislage als sehr schwierig angesehen werden.
Fällt hingegen ein gesunder Baum um, dann stellt dieses Schadensereignis stets eine „höhere Gewalt” dar, weshalb der Eigentümer für einen solchen Schaden niemals haftbar gemacht werden kann. .
Welche Versicherung bei Schäden in Mietwohnung?
Welche Versicherung zahlt wann? – Schäden an Außenanlagen werden nicht von jeder Versicherung gedeckt. © gettyimages/vicnt Bei Mietsachschäden zahlt die Privathaftpflichtversicherung. Manche Haftpflichtversicherungen decken je nach Tarif auch Schäden an Einbauküchen oder Einbauschränken ab. Auch die Kosten für Schäden an Außenanlagen wie der Garage oder dem Gartenhäuschen werden teilweise von der Haftpflicht übernommen.
- Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für einen Ersatz oder die Reparatur der Mietsache in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt);
- Du selbst musst nur die Selbstbeteiligung bezahlen, die du in deinen Versicherungsbedingungen findest;
Normalerweise sind das 150 Euro je Schadensfall. Sind die durch den Schaden entstanden Kosten höher als die Deckungssumme, musst du die Kosten, die über der Deckungssumme liegen, selbst tragen. Das solltest du wissen: Glasschäden zählen nicht zu Mietsachschäden, aber in einigen Fällen übernimmt die Hausratversicherung Schäden an Fenstern oder auch am Cerankochfeld.
Was deckt die Hausratversicherung nicht ab?
Welche Schäden werden von der Hausratversicherung übernommen? – Von der Hausratversicherung werden nur Kosten für Gegenstände übernommen, die nicht fester Bestandteil des Gebäudes sind. Darunter fallen Gegenstände wie der Laptop, das Sofa oder auch der Mantel, der an der Garderobe hängt.
Alles, was fester Bestandteil des Hauses ist, wird grundsätzlich nicht von der Hausratversicherung übernommen. Werden also beispielsweise der Einbauschrank oder die Wand durch einen Brand beschädigt, muss die Gebäudeversicherung Abhilfe schaffen.
Deswegen entscheiden sich viele Eigentümer auch für Kombinationspakete, in denen beide Versicherungen mit eingeschlossen sind. Was auch nicht zu vergessen ist: Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen. Jeder Versicherungsnehmer sollte genau prüfen, was von der Hausratversicherung im Schadensfall übernommen wird.
Der Standardschutz jeder Hausratversicherung sieht vor, dass Schäden bei Sturm und Hagel, Feuer und Blitzschlag, undichten Wasserleitungen, Einbruchdiebstahl und Vandalismus übernommen werden. Alles was darüber hinausgeht, kann man durch angebotene Zusatzversicherungen der Hausratversicherung mitversichern lassen.
Bei dem einen oder anderen machen diese Zusatzversicherungen auch großen Sinn. Beispielsweise für Personen, die in Gebieten leben, in denen eine erhöhte Überschwemmungsgefahr besteht. Fälle von Überschwemmungen gehören nämlich grundsätzlich nicht zu dem Standardschutz einer Hausratversicherung.
Sie gehören zu den sogenannten Elementarschäden. Darunter fallen auch Katastrophen wie ein Erdbeben oder ein Erdrutsch. Wenn Versicherungsnehmer von diesen Naturkatastrophen bedroht sind, lohnt es sich in den meisten Fällen, eine Zusatzversicherung für Elementarschäden abzuschließen.
Aber nicht nur die Primärschäden, sondern auf die Sekundärschäden werden von der Hausratversicherung übernommen. Wenn die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar ist, übernimmt die Hausratversicherung sogar die Hotelkosten. Auch sogenannte Schutzkosten und Einlagerungskosten werden übernommen.
Wann müssen Türen erneuert werden?
Wohnung muss in Übergabe-Zustand gehalten werden – Im Grundsatz ist die Sache klar: „Der Vermieter muss die Mietsache in dem Zustand erhalten, in dem sie sich bei der Übergabe befunden hat”, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. „Wenn im Laufe der Mietzeit Verschlechterungen oder Verschleißerscheinungen auftreten, muss der Vermieter tätig werden.
- Er muss reparieren und instandsetzen – auf eigene Kosten oder es aus der Miete finanzieren;
- ” Das heißt: Wenn etwas kaputtgeht, kann der Mieter Ersatz verlangen, ohne dass es automatisch teuer wird;
- Aber natürlich gibt es Ausnahmen;
Die Türen sind verzogen, die Fenster und der mitvermietete Einbauschrank schließen nicht richtig, im Bad sind die Fugen kaputt? Solche Fälle sind nach Einschätzung des Experten ebenfalls klar: „Es stellt sich immer nur die Frage: Wie war der Mietgegenstand bei Beginn des Mietverhältnisses und wie ist er jetzt?”, erklärt Ropertz.
Welche Schäden sind durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Sachschäden: Sie beschädigen oder zerstören Gegenstände, die Dritten gehören. Personenschäden: Durch Ihr Handeln kommt es zu Verletzungen, anderen Gesundheitsschäden oder sogar zum Tod von Personen. Vermögensschäden: Sie verursachen finanzielle Schäden bei anderen Personen.
Sind Möbel in der Hausratversicherung?
Innerhalb einer Hausratversicherung sind auch Gegenstände mitversichert, die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Hierunter fallen Möbel, Bilder, Lampen, Kleidung, CDs, Haushaltsgeräte, Lebensmittel, oder Heizstoffe. Mitversichert sind zudem alle Sachen, die ein Mieter auf eigene Kosten in seine Wohnung beziehungsweise sein Haus eingefügt hat.
- Mitversichert sind auch Wertsachen wie Geld, Schmuck oder Sparbücher;
- Die mitversicherten Gegenstände müssen sich dabei im eigenen Haushalt oder vorübergehend für maximal drei Monate außerhalb des Haushalts befinden;
Für diesen Fall greift die so genannte Außenversicherung, die bei den meisten Versicherern wertmäßig auf 10. 000 Euro begrenzt ist. Neben Einrichtungsgegenständen gehören auch Kleintiere wie Hunde, Katzen oder Vögel zu den mitversicherten Gegenständen innerhalb einer Hausratversicherung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind grundsätzlich gewerblich genutzte Sachen, diese lassen sich allerdings in einem extra Tarif mitversichern. Diese Mitversicherung gilt gegen Beitragszuschlag auch für alle Fahrraddiebstähle. Innerhalb der Hausrat gilt der Grundsatz: Versicherbar sind alle Gegenstände, die nicht fest mit einem Gebäude verbunden sind. Innerhalb den Versicherungsbedingungen werden nachfolgend genannte Wertgegenstände durch die Versicherer anerkannt:
- Kunstgegenstände wie Plastiken, Gemälde, Zeichnungen, Grafiken oder Kollagen
- Gegenstände aus Silber, die allerdings keine Medaillen, Münzen oder Schmuck darstellen dürfen
- Bekleidungsgegenstände aus Pelz
- handgeknüpfte Teppiche oder Gobelins
- Antiquitäten, die allerdings ein Alter von über 100 Jahren nachweisen müssen (ausgenommen sind davon Möbel)
- Sachen, die aus Gold oder Platin bestehen
- Schmucksachen, Edelsteine oder Perlen
- Briefmarken, Medaillen, Münzen oder Telefonkarten
- Wertpapiere wie Urkunden oder Sparbücher
- Geldbeträge , die auf Geldkarten geladen wurden
- Bargeld, wenn dieses keine Münzen darstellt, deren Wert den Nennbetrag überschreitet (sog. Sammlermünzen)
Für diese genannten Gegenstände ist die Entschädigung oftmals begrenzt. Vielfach verlangen die Versicherer auch, dass diese Wertsachen in einem Tresor verschlossen aufbewahrt werden. Zu den mitversicherten Posten in der Hausratversicherung zählt auch der Glasbruch. Hierunter fallen alle Scheiben und Platten aus Glas oder durchsichtigen Kunststoff, wenn diese durch einen Fachmann eingesetzt wurden und fest mit dem Gebäude verbunden sind (Fensterscheiben).
- Sachen, die hingegen fest mit dem Gebäude verbunden sind, sind Angelegenheiten der Gebäudeversicherung;
- Versicherbar in der Hausrat sind allerdings nicht nur einfache Einrichtungsgegenstände, sondern auch besonders kostbare Wertsachen;
Unter den Versicherungsschutz fallen aber auch alle Wohnungsgegenstände wie die Glastischplatte oder der Wandspiegel, sofern diese Gegenstände aus gläsernem oder aus transparentem Kunststoff beziehungsweise Glaskeramik angefertigt wurden (gläserne Aquarien bzw.
Terrarien). Eingeschlossen in den Versicherungsschutz der Glasbruch sind auch verbaute Glasgegenstände wie Profilbaugläser, Glasbausteine sowie Lichtkuppeln aus Glas oder durchsichtigem Kunststoff. Nicht unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fallen hingegen alle abnutzungsbedingten Schäden der Randverbindungen an Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Dies gilt gleichermaßen für Schäden wegen Undichtheiten infolge von Fabrikations- oder Verglasungsfehler sowie durch Kondensatbildung in den Zwischenräumen der Scheiben. Grundsätzlich nicht versicherbar sind auch Glasscheiben oder –platten, die so befestigt sind, dass sie für den Fall eines Glasbruches nicht ohne Beschädigung der intakten Gegenstände voneinander getrennt werden können (Glasmöbel, optische Gläser, Hohlgläser, Beleuchtungskörper sowie Photovoltaik-Module). Eine gute Hausratversicherung leistet für nachfolgende Erweiterung ohne einen Zusatzbeitrag:.
Ist ein Rasenmäher Hausrat?
Der Sommer nähert sich mit großen Schritten, die Gartenmöbel stehen draußen und Mähroboter drehen schweigsam ihre Runden. Ob Möbel oder Gartengeräte, all diese Objekte gehören zum Hausrat. Deshalb machen sich viele Menschen auch keine Sorgen im Bezug auf Zerstörung durch Unwetter oder Diebstahl.
Sie gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung im Ernstfall einspringt und die Kosten des Schadens übernimmt. Doch leider kommt es bei solchen Fällen oft zu unangenehmen Überraschungen. Längst nicht immer ist der Versicherer dazu bereit, einen Schaden zu regulieren.
Im heutigen Beitrag möchten wir aufzeigen, auf welche Aspekte zu achten ist und wo Stolpersteine liegen.
Ist Kühlschrank Hausrat?
5 Fehler bei der Haftpflichtversicherung, die die meisten Menschen machen! Vermeide diese Fehler!
Sind Elektrogeräte in der Hausratversicherung versichert? – Eine Hausratversicherung bietet Schutz, wenn das eigene Hab und Gut beschädigt oder zerstört wird. Sie ersetzt Möbel und Einrichtungsgegenstände genauso wie Elektronik. Damit sind der Fernseher, Laptop, Kühl- und Gefrierschrank, Waschmaschine etc.