Tür Abgefahren Wer Ist Schuld?

Offene Tür abgefahren Wer haftet für Schaden am Auto? – 06. 05. 2014, 10:01 Uhr Beim Ein- und Aussteigen müssen Autofahrer besonders aufpassen. Trotzdem sind sie nicht unbedingt allein schuld, wenn ein anderes Fahrzeug gegen die offene Autotür prallt. Wer ein- oder aussteigt, muss auf den fließenden Verkehr achten. (Foto: picture alliance / dpa) Wer die Autotür öffnet, ist normalerweise alleine schuld, wenn es dabei zu einem Unfall kommt. Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass man beim Ein- und Aussteigen besondere Vorsicht walten lässt und den übrigen Verkehr nicht gefährdet.

Steht die Tür allerdings schon eine Weile offen, wenn es kracht, ändert das auch die Haftungslage. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden: Fährt ein Autofahrer gegen die bereits geöffnete Fahrertür eines parkenden Wagens, muss er die Hälfte des Schadens tragen.

(Az. 16 U 103/13). In dem verhandelten Fall war ein Mann gerade dabei, sein Auto zu beladen und hatte dafür die Wagentür zur Straße hin zum Teil geöffnet. Es war dunkel und eine herankommende Autofahrerin sah ihn nicht rechtzeitig und streifte die Tür. Das Fahrzeug wurde dabei schwer beschädigt, der Mann, der an der Tür stand, trug Verletzungen davon.

  1. Er verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Frau;
  2. Sie habe einen zu geringen Seitenabstand gehalten und im Übrigen hätte sie die offene Tür trotz der Dunkelheit bemerken müssen, wenn sie auf Sicht gefahren wäre;

Die Fahrerin hielt dagegen, dass sie auf der Fahrbahn nicht mit Ladetätigkeiten an parkenden Fahrzeugen rechnen müsse. Es wäre nicht zum Unfall gekommen, wenn der Kläger seinen Wagen von rechts beladen hätte.

Was passiert wenn man in die geöffnete Tür eines parkenden Autos fährt?

Tür Abgefahren Wer Ist Schuld Bild: Haufe Online Redaktion Autounfall: Wer haftet wie viel? Es ist schlecht in ein Auto hineinzufahren, aber auch wer nur eine geöffnete Autotür trifft, kann schon viel Schaden anrichten. Dabei hat, wer in die geöffnete Tür eines parkenden Autos fährt, fast immer eine Mitschuld. Wie hoch die Mithaftung ausfällt, hängt von der jeweiligen Situation (Sichtverhältnisse, Tempo etc. ) ab. Im vorliegenden Fall war der Beklagte bei Dunkelheit in die linke hintere Tür bereits geöffnete des Klägers gefahren, der sein Auto geparkt hatte.

Neben dem Sachschaden am Fahrzeug wurde auch der Kläger verletzt. Das LG Wiesbaden sah bei dem Beklagten lediglich eine Haftungsquote von einem Drittel, beim Kläger entsprechend eine Haftungsquote von zwei Drittel.

Erhebliche Mitschuld Das Gericht begründete die erhebliche Mitschuld des Klägers damit, dass er gegen § 14 Abs. 1 StVO verstoßen habe. Der besagt, dass sich ein Fahrzeugführer beim Ein- und Aussteigen so verhalten muss, dass die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

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70 Zentimeter Seitenabstand zu wenig Das OLG Frankfurt kam zu einer anderen Einschätzung. Zwar sei es zutreffend, dass der Beklagte keinen ausreichenden Abstand zum Fahrzeug des Klägers eingehalten habe.

Auch wenn es hierfür kein feststehendes Maß gebe – die vom Sachverständigen ermittelten 70 Zentimeter seien eindeutig zu wenig gewesen. Klar sei auch, dass der Beklagte, wäre er aufmerksamer gewesen, ausweichen hätte können und der Unfall so zu vermeiden gewesen wäre.

Aus dem zu geringen Abstand folgt nach Auffassung des OLG aber kein besonders grobes Verschulden, das eine überwiegende Haftung des Beklagten rechtfertigen würde. Höhere Mitschuld bei geöffneter Tür Das OLG erachtete eine hälftige Schadensteilung für sachgerecht.

Entscheidend sei, dass die Beklagte gegen eine bereits geöffnete und nicht gegen eine sich erst im Vorbeifahren weiter öffnende  gefahren ist. Das rechtfertige die höhere Mitschuld des Klägers in Höhe von 50 Prozent. Dunkelheit muss berücksichtigt werden Gegen ein grobes Verschulden des Beklagten spreche zudem die Tatsache, dass sich der Unfall bei Dunkelheit ereignet hat.

  • Der befragte Sachverständige hatte nämlich festgestellt, dass die offenstehende Tür fü r den Beklagten bei den schlechten Sichtverhältnissen nur sehr schwer zu erkennen gewesen sei;
  • (OLG Frankfurt, Urteil v;

28. 01. 2014, 16 U 103/13). Weitere Informationen zum Verkehrsrecht für die anwaltliche Praxis bietet die digitale Fachbibliothek ” Deutsches Anwalt Office Premium “.

Wer haftet bei einem unachtsamen Öffnen der Autotür?

Autotür wird abgefahren

Schrecksekunde vor Gericht Unfall durch offene Autotür – wer haftet? – 15. 02. 2016, 14:22 Uhr Alles scheint ruhig, der Verkehr fließt. Rechts der Fahrbahn parken Autos. Plötzlich knallt es. Ein Fahrzeug ist mit der offenen Tür eines parkenden Autos kollidiert. Tür Abgefahren Wer Ist Schuld Nicht immer ist die Schuldfrage eindeutig zu beantworten. (Foto: dpa) Im täglichen Straßenverkehr kommt es relativ häufig vor: Die Tür eines parkenden Autos wird zur Fahrbahnseite plötzlich geöffnet. Oft wird dann von demjenigen behauptet, der die Tür geöffnet hat, diese sei nur einen Spalt weit offen gewesen.

  • Für die Haftungsfrage ist es maßgeblich, ob diese plötzlich aufgerissen wurde oder nicht;
  • Zudem habe sie bereits einige Zeit offen gestanden;
  • Dagegen macht der Fahrer des kollidierenden Fahrzeuges geltend, die Tür sei plötzlich weit aufgerissen worden;
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Grundsätzlich haftet derjenige für den Schaden bei einem Unfall, der seine Autotür unachtsam öffnet. Steht jedoch fest, dass die Wagentür schon länger geöffnet war, haftet der Unfallgegner aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu 30 Prozent mit. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek entschieden (Az.

814 C 86/15). In dem verhandelten Fall fuhr eine Autofahrerin mit ihrem Wagen auf einer Straße innerhalb einer Stadt. Rechts stand ein Fahrzeug auf einem Parkstreifen. Bei der Vorbeifahrt kollidierte das Fahrzeug der Frau mit der hinteren linken Tür des geparkten Fahrzeugs.

Die Frau behauptete, der Fahrer habe plötzlich die hintere linke Tür seines Fahrzeuges geöffnet, als sie daran vorbeigefahren sei. Der Mann, zu dem das parkende Auto gehörte, erklärte hingegen, die Tür habe schon länger offen gestanden, da er gerade sein Enkelkind im Kindersitz angeschnallt habe.

Die sich dem Streit um die Schuld der Kollision anschließende Klage der Frau war teilweise erfolgreich. Das Gericht nahm eine Haftungsverteilung von 70 Prozent zulasten des Mannes vor. Dieser habe ein erhebliches Hindernis dadurch geschaffen, dass er seine Tür für eine nicht unbedeutende Zeit vollständig habe offen stehen lassen.

Aufgrund der Lichtverhältnisse während der Morgendämmerung habe man dies auf große Entfernung nicht erkennen können. Die Richter waren aber auch davon überzeugt, dass die Tür bereits längere Zeit geöffnet war, also nicht plötzlich geöffnet wurde, wie von der Fahrerin behauptet. de, awi THEMEN

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Was passiert wenn man die Autotür öffnet?

Offene Tür abgefahren Wer haftet für Schaden am Auto? – 06. 05. 2014, 10:01 Uhr Beim Ein- und Aussteigen müssen Autofahrer besonders aufpassen. Trotzdem sind sie nicht unbedingt allein schuld, wenn ein anderes Fahrzeug gegen die offene Autotür prallt. Wer ein- oder aussteigt, muss auf den fließenden Verkehr achten. (Foto: picture alliance / dpa) Wer die Autotür öffnet, ist normalerweise alleine schuld, wenn es dabei zu einem Unfall kommt. Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass man beim Ein- und Aussteigen besondere Vorsicht walten lässt und den übrigen Verkehr nicht gefährdet.

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Steht die Tür allerdings schon eine Weile offen, wenn es kracht, ändert das auch die Haftungslage. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden: Fährt ein Autofahrer gegen die bereits geöffnete Fahrertür eines parkenden Wagens, muss er die Hälfte des Schadens tragen.

(Az. 16 U 103/13). In dem verhandelten Fall war ein Mann gerade dabei, sein Auto zu beladen und hatte dafür die Wagentür zur Straße hin zum Teil geöffnet. Es war dunkel und eine herankommende Autofahrerin sah ihn nicht rechtzeitig und streifte die Tür. Das Fahrzeug wurde dabei schwer beschädigt, der Mann, der an der Tür stand, trug Verletzungen davon.

  • Er verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Frau;
  • Sie habe einen zu geringen Seitenabstand gehalten und im Übrigen hätte sie die offene Tür trotz der Dunkelheit bemerken müssen, wenn sie auf Sicht gefahren wäre;

Die Fahrerin hielt dagegen, dass sie auf der Fahrbahn nicht mit Ladetätigkeiten an parkenden Fahrzeugen rechnen müsse. Es wäre nicht zum Unfall gekommen, wenn der Kläger seinen Wagen von rechts beladen hätte.

Wie gefährlich ist eine geöffnete Autotür?

Es ist schlecht in ein Auto hin­ein­zu­fahren, aber auch wer nur eine geöff­nete Autotür trifft, kann schon viel Schaden anrichten. Dabei hat, wer in die geöff­nete Tür eines par­kenden Autos fährt, fast immer eine Mit­schuld.