Schlüssel Verloren Was Tun Mietwohnung?
Hans Fiedler
- 0
- 136
Wohnungsschlüssel. Nachts ohne Schlüssel vor verschlossener Tür zu stehen und keiner ist zu Hause, ist alles andere als lustig. © Stiftung Warentest / René Reichelt Welche Versicherungen bei Verlust zahlen, hängt auch vom Schlüssel ab. Wohnungs- und Hausschlüssel gelten als „fremde” private Schlüssel, sie bleiben Eigentum des Vermieters.
- Ebenso Zweitschlüssel, die ein Mieter anfertigen lässt;
- Verliert ein Mieter einen Schlüssel zu einer Schließanlage, sollte er die Hausverwaltung informieren;
- Ob die Anlage ausgewechselt wird, hängt vom Einzelfall ab;
Zahlen muss in jedem Fall der Mieter, sofern er keine Private Haftpflichtversicherung hat, die dafür aufkommt. Doch die Police erstattet nur „fremde” Kosten. Eigene Kosten dagegen müssen Mieter selbst tragen, etwa die für einen Schlüsseldienst. Die Kosten dafür lassen sich – ergänzend zur Hausratversicherung – über einen Handwerker-Schutzbrief absichern.
Was passiert wenn Mieter Schlüssel verliert?
Grundsätzlich gilt: Schadensersatz für verlorene Schlüssel kann der Vermieter nur verlangen, wenn den Mieter am Verlust ein Verschulden trifft. Ist jedoch ein Missbrauch ausgeschlossen, muss der Mieter trotz Verschuldens nicht (tief) in die Tasche greifen.
- Und was gilt bei einer Zentralschließanlage, wenn ein kompletter Austausch nötig wird? Hier kommt alles Wissenswerte zum Thema Schlüsselverlust! Grundsätzlich gilt: Schadensersatz für verlorene Schlüssel kann der Vermieter nur verlangen, wenn den Mieter am Verlust ein Verschulden trifft;
Ist jedoch ein Missbrauch ausgeschlossen, muss der Mieter trotz Verschuldens nicht (tief) in die Tasche greifen. Und was gilt bei einer Zentralschließanlage, wenn ein kompletter Austausch nötig wird? Hier kommt alles Wissenswerte zum Thema Schlüsselverlust! Berlin.
Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter über den Ersatz verloren gegangener Schlüssel sind ein immer wiederkehrendes Problem. Natürlich ist der Mieter verpflichtet, sorgfältig die Schlüssel zu verwahren und darauf zu achten, dass sie nicht verloren gehen oder gestohlen werden.
Kommt es dennoch zum Schlüsselverlust , muss der Vermieter darüber schnellstens in Kenntnis gesetzt werden. Schließlich ist er für die Sicherheit des Hauses und der Wohnungen verantwortlich und muss seinerseits umgehend den Sicherheitsstandard wiederherstellen.
Schadensersatz kann der Vermieter allerdings nur verlangen, wenn den Mieter am Verlust des Schlüssels ein Verschulden trifft und wenn der Vermieter die Maßnahmen auch durchführt, für die er den Schadensersatz verlangt.
Mit anderen Worten: Einen Ausgleich für einen abstrakten Schaden gibt es hier nicht. Verschulden liegt immer dann vor, wenn der Mieter vorsätzlich oder fahrlässig handelt. Grob fahrlässig ist es zum Beispiel, den Schlüssel außerhalb der Wohnung für Notfälle im Eingangsbereich, etwa unter der Fußmatte, zu verstecken.
- Fahrlässig ist es beispielsweise auch, die Schlüssel im Auto liegen zu lassen (Kammergericht Berlin, Urteil vom 11;
- Februar 2008 – 8 U 151/07);
- Kein Verschulden ist dem Mieter beispielsweise vorzuwerfen, wenn der Schlüssel trotz ausreichender Bewachung gestohlen wird (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26;
August 1999 – 47 C 178/99). Als ausreichend bewacht gilt auch ein Schlüssel, der aus einem verschlossenen Behältnis, wie einem Wertfach im Krankenhaus, gestohlen wurde (Amtsgericht Ahrensburg, Urteil vom 25. Juni 2010 – 47 C 1171/09).
Was passiert wenn man einen Wohnungsschlüssel verloren?
Schlüssel weg – Mieter muss für Schließanlage nur bei erfolgtem Austausch aufkommen – Das LG München bezog in seiner Urteilsfindung auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 2014, Az. VIII ZR 205/13). Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII.
Zivilsenat entschied damals auch, dass der Mieter zahlen muss, sofern eine konkrete Missbrauchsgefährdung vorliegt. Der Vermieter kann vom Mieter, der den Schlüssel verloren hat, aber nur dann Schadensersatz für den Austausch der kompletten Schließanlage verlangen, wenn er die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht hat.
Erst dann kann von einem Vermögensschaden gesprochen werden. Vermieter kann nicht ohne Grund die Mietkaution einbehalten Im BGH-Fall hat der Vermieter einer Eigentumswohnung dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses zwei Wohnungsschlüssel übergeben. Nachdem das Mietverhältnis geendet hatte, gab der Mieter dem Vermieter nur einen Schlüssel zurück.
- Hierüber informierte der Vermieter die Hausverwaltung;
- Diese verlangte vom Vermieter die Zahlung eines Kostenvorschusses von 1;
- 468 Euro – aus Sicherheitsgründen müsse die Schließanlage ausgetauscht werden;
Die Hausverwaltung kündigte an, den Austausch der Schließanlage zu beauftragen, sobald der Vorschuss eingegangen sei. Der Vermieter zahlte den Vorschuss nicht, behielt aber die Kaution des Mieters von 500 Euro ein und verlangte vom Mieter die Zahlung von 968 Euro an die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Die Schließanlage wurde nicht ausgetauscht. Der BGH gibt dem Mieter Recht. Ein Vermögensschaden entsteht erst, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht worden ist. Dies war hier nicht der Fall, sodass die Klage keinen Erfolg hatte.
Der Vermieter kann keinen Schadensersatz für den Austausch der Schließanlage verlangen.
Was tun wenn man Zimmerschlüssel verloren hat?
Schlüssel verloren – muss der Mieter zahlen?
Kein Zimmerschlüssel vorhanden – Ist gar kein Zimmerschlüssel mehr vorhanden, können Sie ihn trotzdem problemlos nachbestellen, da es sich um Buntbartschlüssel handelt, die nicht so vielfältig sind wie Wohnungs- oder Haustürschlüssel. Dazu benötigen Sie die Nummer.
Sie befindet sich entweder im Schlüsselloch (um sie zu sehen, müssen Sie den Beschlag demontieren ) oder am Schließblech. Mit dieser Nummer gehen Sie zum nächsten Schlüsseldienst und kaufen einen neuen Schlüssel.
Sehen Sie überhaupt keine Nummer, nehmen Sie das Handy, halten die Kamera ganz nah ans Schlüsselloch und fotografieren dessen Form. Im Internet gibt es Firmen, die Ihnen anhand dieses Fotos einen neuen Zimmerschlüssel anfertigen. Bekommen Sie den Schlüssel nicht, weil es mit der Nummer oder dem Foto nicht klappt, können Sie auch das Schloss der Innentür ausbauen und damit zu einem Schlüsseldienst gehen. MB Artikelbild: CHAINFOTO24/Shutterstock.