Einbruch Wer Zahlt Kaputte Tür?
Hans Fiedler
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Fazit – Insgesamt lässt sich festhalten, dass bei einem Einbruch in die Mietwohnung grundsätzlich der Vermieter, derjenige ist, der durch die Beschädigungen an Türen und Fenstern betroffen ist. Gleichermaßen ist er auch derjenige, der die Reparatur und die Kosten für den Ersatz zu tragen hat.
Hier greift dann die Versicherung des Vermieters, wenn er eine hat. Besteht keine Versicherung gegen Einbrüche in die Mietwohnung hat der Vermieter nur gegen den Einbrecher einen Anspruch auf Ersatz seiner Schäden – meist ist da aber nichts zu holen.
Im Ausnahmefall kann es sein, dass er den Mieter zur Verantwortung ziehen kann. Das geht aber nur, wenn dieser eine gewisse Mitschuld trägt. Im Übrigen kann der Vermieter keinerlei Kostenbeteiligung vom Mieter verlangen, selbst wenn dessen Hausratversicherung dem Mieter für Schäden an Fenstern und Türen Ersatz zahlt.
Für welche Schäden kommt die Gebäudeversicherung auf?
Einbruchsicherung fürs Haus – Preiswert, nützlich, gut?
Im Grundschutz leistet die Gebäudeversicherung für Schäden, die Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm am Haus verursachen. Die Versicherung zahlt die notwendigen Reparaturarbeiten beziehungsweise den Neubau, wenn das Gebäude beispielsweise vollkommen niederbrennt.