Wie Viele Schlüssel Muss Der Vermieter Zur Verfügung Stellen?
Hans Fiedler
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Mietrecht | Darf der Vermieter einen Schlüssel für meine Wohnung behalten? | Anwalt Mc Kay erklärt
Das Wichtigste in Kürze: –
- Der Mieter muss Zugang zu allen von ihm angemieteten Räumen haben.
- Grundsätzlich gilt die Faustregel: Pro Bewohner der Wohnung gibt es einen Schlüssel.
- Der Vermieter muss alle Schlüssel zur Wohnung aushändigen.
- Der Mieter darf zusätzliche Schlüssel verlangen, wenn er einen triftigen Grund dafür nennen kann, z. ein notwendiges Zutrittsrecht für die Reinigungskraft oder eine Pflegekraft.
Was ändert sich 2022 für Mieter?
Heizkostenverordnung tritt in Kraft – Die Bundesregierung hat eine neue Heizkostenverordnung beschlossen. Bereits ab 1. Januar 2022 sollen Mieter monatlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser von ihrem Vermieter informiert werden, sofern fernablesbare Messgeräte vorhanden sind.
Bis Ende 2026 sollen alle Messgeräte fernablesbar sein. Ob per App, E-Mail oder postalisch: Wie die Information den Mieter erreicht ist dabei nicht entscheidend. Hauptsache ist, in der Auflistung werden alle Kostenfaktoren angegeben sowie Vergleiche zum Vormonat, Vorjahresmonat und zum Durchschnittsverbrauch.
Auch Informationen zum Brennstoffmix, Steuern und Abgaben sowie den jährlichen Treibhausgasemissionen sollen in der neuen Heizkostenabrechnung enthalten sein. Verstößt der Vermieter gegen seine Mitteilungspflicht, kann der Mieter den auf ihn entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen.
Was darf der Vermieter was nicht?
Welche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam? – Manchmal enthalten Mietverträge Klauseln, die sogar dann unwirksam sind, wenn der Mieter sie unterschrieben hat. Einige Beispiele:
- Kündigung Eine Klausel, in der der Mieter auf den im Mietrecht vorgeschriebenen Kündigungsschutz verzichtet, ist unwirksam.
- Kaution/Bürgschaften Die Kaution kann in drei Monatsraten ab Einzug gezahlt werden, ganz gleich, ob im Mietvertrag eine einmalige Zahlung festgelegt wurde. Manchmal verlangt ein Vermieter eine Bürgschaft anstatt der Kaution – beides verlangt werden darf aber nicht.
- Untervermietung Ein generelles Verbot von Untervermietung ist unwirksam.
- Betriebskosten Instandhaltungskosten sind mit der Zahlung der Miete bereits abgedeckt, sie dürfen nicht als Betriebskosten abgerechnet werden. Ist ein Wasserzähler installiert, muss über diesen abgerechnet werden und nicht über die Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben.
- Tierhaltung Eine Klausel, die eine Tierhaltung generell verbietet, ist unwirksam. Die Haltung eines sogenannten Kampfhundes muss hingegen immer schriftlich vom Vermieter genehmigt werden.
- Rauchen Rauchen in den eigenen vier (Miet-)Wänden kann nicht verboten werden, es gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung – eine solche Verbotsklausel im Mietvertrag ist unwirksam. Ein Rauchverbot im Treppenhaus hingegen ist gültig.
- Bagatellreparaturen Die Kosten für solche Arbeiten muss ein Mieter bei Bagatellschäden bis zu einer Höhe von ca. 75 bis 100 Euro übernehmen, wenn sie Gebrauchsgegenstände in der Wohnung wie zum Beispiel Duschköpfe oder Lichtschalter betreffen, soweit eine wirksame Regelung dazu im Mietvertrag vereinbart wurde. Liegt eine Reparatur jedoch über der vereinbarten Bagatellgrenze, muss der Vermieter die Kosten komplett alleine tragen, in diesem Fall gibt es trotz einer wirksamen Kleinreparaturregelung keine Beteiligung des Mieters.
- Bodenbeläge Bodenbeläge Parkett, Teppich und Laminat haben je nach Qualität nur eine gewisse Lebensdauer – im Regelfall muss ein Mieter nach 10 Jahren auch bei einem von ihm verschuldeten Schaden keine Kosten mehr für die Reparatur eines Teppichs übernehmen, da dieser ohnehin keinen Zeitwert mehr aufweist und vom Vermieter sowieso ersetzt werden müsste. Bei durchschnittlichem Parkett und Laminat ist üblicherweise nach 12 Jahren Schluss. Die genaue Bemessung der Lebensdauer und des Zeitwerts ist jedoch eine Frage des Einzelfalls.
- Grillen Grillen auf dem Balkon oder im Garten ist gerade in den Sommermonaten in Deutschland üblich – steht aber im Mietvertrag ein Grillverbot, so ist dies in vielen Fällen gültig!
Es gibt Vermieter, die ihren Mietern sogar vorschreiben wollen, wann sie Besuch haben dürfen – und wie lange. Doch hier entscheidet allein der Mieter: Er bestimmt, wer wann zu Besuch kommt, und darf die Gäste auch einige Nächte bei sich in der Wohnung übernachten lassen. Jedoch muss die Hausordnung auch vom Besuch immer eingehalten werden.
Ist der Vermieter verpflichtet Herd und Spüle zu stellen?
Ohne entsprechende Regelungen im Mietvertrag besteht für den Vermieter keine Pflicht zur Bereitstellung eines Herdes, einer Spüle oder einer sonstigen Kücheneinrichtung. Zwar wird eine Küchenausstattung beispielsweise im Berliner Mietspiegel als Merkmal aufgeführt, daraus ergibt sich aber kein Anspruch des Mieters.