Wie Breit Ist Eine Rollstuhlgerechte Tür?

Wie Breit Ist Eine Rollstuhlgerechte Tür
Barrierefreie Türen innerhalb von Wohnungen : –

  • Wohnungstüren müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 Zentimeter und eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 205 Zentimeter aufweisen.
  • Das Öffnen und Schließen muss mit geringem Kraftaufwand möglich sein.
  • Türen im barrierefreien Badezimmer sollten im Notfall immer von außen zu öffnen sein.

Info Barrierefreies Wohnen/Bauen – Türbreiten An die Türbreite stellt die DIN 18040-2 unterschiedliche Anforderungen, abhängig davon, wo sich die Tür befindet und ob sie barrierefrei oder zusätzlich auch rollstuhlgerecht sein soll.

  • Außerhalb von Wohnungen müssen Türen grundsätzlich eine Breite von mindestens 90 Zentimeter aufweisen.
  • Innerhalb von Wohnungen gilt eine Breite von 80 Zentimeter als „barrierefrei” und eine Breite von 90 Zentimeter als „für Rollstuhlfahrer nutzbar”.

Wie breit muss ein Rollstuhl sein?

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Welche Eigenschaften haben barrierefreie Innentüren? – Barrierefreie Türen müssen breit und schwellenlos sein. Die Tür muss ohne großen Kraftaufwand auch von älteren Menschen und Kindern bedienbar sein. Insbesondere Brandschutztüren und Rauchschutztüren sind oft schwer zu bedienen.

Die Badezimmertür darf sich nicht nach innen öffnen. Im Falle eines Unfalls kann andernfalls die gestürzte Person die Tür blockieren. Eine lichte Breite von 80 cm für den privaten Wohnbereich wird in der DIN-Norm als barrierefrei definiert.

Für das öffentliche Bauen ist eine Breite von 90 cm vorgeschrieben. Soll der Wohnraum mit dem Rollstuhl befahrbar sein, muss ebenfalls eine Türbreite von mindestens 90 cm eingeplant werden. Nur mit einer ausreichenden Breite passen manuell bedienter Rollstuhl und Hände problemlos durch den Durchgang.

  1. Die Höhe der Tür muss mindestens 205 cm betragen;
  2. Schwellen stellen eine Barriere dar und dürfen lediglich dort verbaut werden, wo sie technisch unbedingt notwendig sind;
  3. Erforderliche Schwellen dürfen nicht höher als 2 cm sein;
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Für die Nutzung mit dem Rollstuhl muss eine ausreichende Bewegungsfläche zum Rangieren eingeplant werden. Diese ist für das Öffnen und Schließen der Tür notwendig. Die Bewegungsfläche vor einer Drehtür muss größer sein als vor der platzsparenden Schiebetür , denn für das Öffnen der Schiebetür wird kein Schwenkbereich benötigt.

Damit die Zimmertür vom Rollstuhl aus bedient werden kann, muss der Griff in der entsprechenden Höhe angebracht werden. Der Türdrücker wird 85 cm über der Oberkante des Fertigfußbodens (OFF) montiert. Ist eine Nutzung mit Rollstuhl nicht vorgesehen, kann im privaten Wohnraum der Griff in der üblichen Höhe von 105 cm angebracht werden.

Dies ist für größere Menschen deutlich komfortabler. Eine gut konzipierte Farbgestaltung kann Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen helfen sich zu orientieren. Große Glasflächen wie beispielsweise Glastüren müssen gekennzeichnet werden, um Unfälle zu vermeiden.

  • Wohnungen: mind. 80 cm Türbreite und 205 cm Türhöhe gelten als barrierefrei
  • Wohnungen: mind. 90 cm Türbreite und 205 cm Türhöhe sind für Rollstuhlfahrer nutzbar
  • Verzicht auf Schwellen
  • einfache Bedienbarkeit und Türgriffe auf angemessener Höhe
  • Kennzeichnungen durch Farbkontraste für Menschen mit Seheinschränkungen