Wann Muss Mieter Schlüssel Übergeben?
Hans Fiedler
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Schlüsselübergabe – bei Einzug und Auszug – Die Übergabe der Wohnung und der Schlüssel erfolgt im Rahmen des Einzugs kurz vor dem im Mietvertrag vereinbarten Beginn der Mietzeit oder spätestens am Stichtag selbst. Findet die Übergabe nicht spätestens an dem im Vertrag genannten Stichtag statt, so verletzt der Vermieter seine Hauptleistungspflicht aus § 535 Absatz 1 BGB (siehe oben).
- In aller Regel setzen Vermieter und Mieter hierbei ein Übergabeprotokoll auf, um den Zustand der Wohnung bei Einzug (beziehungsweise Auszug) zu dokumentieren;
- Ein solches Protokoll ist nicht gesetzlich vorgeschrieben , es kann jedoch dazu beitragen, späteren Streitfällen vorzubeugen und ist dringend zu empfehlen;
Gleiches gilt bei der Rückgabe der Wohnung am Ende der vereinbarten Mietzeit. Gemäß § 546 Absatz 1 BGB ist der Mieter verpflichtet , die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Diese Rückgabe muss nicht zwingend im Beisein von Vermieter und Mieter erfolgen, dies ist in der Praxis jedoch der Regelfall.
Wann muss man den Schlüssel übergeben?
Ist ein Mietvertrag ohne Schlüsselübergabe gültig? – Natürlich! Sie können einen Mietvertrag ja schon wochen-, monatelang vor dem geplanten Einzug abschließen und natürlich ist dieser Vertrag gültig – auch wenn noch keine Schlüsselübergabe erfolgt ist.
Meist ist die Wohnung ja noch vom Vormieter bewohnt, wenn der nächste Mietvertrag bereits geschlossen wird – eine Schlüsselübergabe an den Folgemieter wäre also gar nicht möglich. Nach § 535 Absatz 1 Satz 1 BGB muss der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit gewähren.
Die pünktliche Wohnungs- und Schlüsselübergabe zählt dabei zu den Kernpflichten des Vermieters, urteilte das OLG Düsseldorf bereits 1993. Sie haben also ein Anrecht darauf, dass die Schlüsselübergabe spätestens am Tag des Beginns der vereinbarten Mietzeit erfolgt. Umzug Vermieterbescheinigung ist Pflicht Ein- oder Auszug muss man sich zukünftig vom Vermieter bescheinigen lassen Wichtig: Der Vermieter muss ihnen ALLE Schlüssel zur gemieteten Wohnung übergeben – er darf keine Duplikate zurückbehalten und muss auch plausibel versichern, dass kein Vormieter noch Nachschlüssel besitzt. Deswegen ist es wichtig, Art und Anzahl der Schlüssel (3 Haustürschlüssel, 5 Wohnungsschlüssel, 1 Briefkastenschlüssel,. ) im Schlüsselübergabeprotokoll aufzulisten, damit bei der Rückgabe der Mietsache auch wieder alle Schlüssel vom Mieter an den Vermieter zurückgegeben werden.
Haben Sie sich auf eigene Kosten innerhalb der Mietzeit weitere Nachschlüssel fertigen lassen, müssen Sie auch diese zusätzlichen Duplikate an den Vermieter zurückgeben. Es ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten dafür zu erstatten.
Wollen Sie ihm die Extra-Schlüssel nicht kostenlos überlassen, können Sie die überzähligen Schlüssel (im Vergleich zum Schlüsselübergabeprotokoll bei Ihrem Einzug) auch vor Zeugen unbrauchbar machen (abbrechen oder verbiegen). **Die Rechtssprechung im Bereich des Mietrechts ist sehr vielschichtig, sodass unsere Tipps rund um Ihren Umzug nur eine allgemeine Einführung in das Thema darstellen können, die ggf. Beliebte Inhalte & Beiträge Mehr zum Thema
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Bis wann muss die Wohnung geräumt sein?
Auszug nach Kündigung – Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bekomme ich regelmäßig Anfragen von Mietern und Vermietern im Zusammenhang mit einer Kündigung. Die häufigste Frage, die mir dann gestellt wird: Wann muss der Mieter ausziehen? Die einfache und naheliegende Antwort lautet natürlich: Sobald der Mietvertrag beendet ist, muss der Mieter die Wohnung räumen.
Wann muß beim Hausverkauf der Schlüssel übergeben werden?
Vorsicht! Wohnungsübergabe – Worauf ist zu achten
Nach der Beurkundung – Wie geht es nach der Beurkundung weiter? Wann erfolgen die Kaufpreiszahlung und wann die Schlüsselübergabe? Ihr Notar stellt für Sie im Kaufvertrag sicher, dass der Vertrag rechtlich ausgewogen ist und Risiken vermieden werden. Daher sind Kaufverträge häufig nach einem bestimmten Muster aufgebaut und die Abwicklung vollzieht sich in den folgenden Schritten 1 : • Wann bekomme ich eine Kopie des Vertrages? Wenige Tage nach der Beurkundung erhalten Sie Ihre persönliche Kopie des endgültigen Kaufvertrages für Ihre Unterlagen übersandt. • Welche Kosten fallen an? Die Kosten der Beurkundung des Vertrages und dessen Abwicklung trägt in der Regel der Käufer. Sind jedoch noch Grundschulden oder andere Belastungen eingetragen, trägt die Kosten der Löschung in der Regel der Verkäufer. Fragen Sie im Zweifel Ihren Notar, der Ihnen auch die Höhe der Kosten nennen kann.
Hierzu gehört insbesondere, dass • der Käufer den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn sicher ist, dass er auch das unbelastete Eigentum an dem erworbenen Grundstück erhält und • der Verkäufer erst die Schlüssel übergeben muss und sein Eigentum verliert, wenn er seinen Kaufpreis erhalten hat.
• Wann erhalte ich den Kaufpreis? Der Kaufpreis ist nicht unmittelbar nach der Beurkundung zu zahlen, sondern erst, wenn Ihr Notar den Käufer zur Kaufpreiszahlung auffordert (und ggf. weitere vereinbarte Voraussetzungen wie die Räumung vorliegen). Da die Zahlungsaufforderung von der Rückmeldung mehrerer Behörden abhängig ist, dauert es in der Regel etwa 4 – 8 Wochen ab Beurkundung, bis der Kaufpreis gezahlt werden muss und die Schlüsselübergabe erfolgen kann.
- Von einer Kaufpreiszahlung vor Zahlungsaufforderung ist unbedingt abzuraten! Ihr Notar stellt vertraglich sicher, dass der Käufer den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn sicher ist, dass er auch das unbelastete Eigentum an dem Grundstück erhält;
Aus diesem Grund wird die Zahlung des Kaufpreises in der Regel davon abhängig gemacht, dass • alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, beispielsweise wenn eine Partei nicht persönlich an der Beurkundung teilnehmen konnte und nachträglich unterzeichnen muss; • für den Käufer die Eigentumsvormerkung (oder Auflassungsvormerkung) im Grundbuch eingetragen ist – dadurch wir das Grundbuch „gesperrt” und das Grundstück so für den Käufer „reserviert”; • die Unterlagen vorliegen, die erforderlich sind, um eingetragene Grundschulden oder Hypotheken zu löschen; • die Gemeinde ihr (gesetzliches) Vorkaufsrecht nicht ausübt.
- Der Notar veranlasst alles Erforderliche, damit die Voraussetzungen erfüllt sind und wird Sie sodann über die Verpflichtung des Käufers zur Kaufpreiszahlung in Kenntnis setzen;
- Gleichzeitig wird er Sie bitten ihm den Erhalt des Kaufpreises zu bestätigen um die Umschreibung des Eigentums an der Immobilie auf den Käufer zu veranlassen;
• Wann übergebe ich dem Käufer die Schlüssel? Die Schlüsselübergabe an den Käufer erfolgt erst, nachdem dieser den Kaufpreis gezahlt hat – also auch etwa 4 – 8 Wochen nach Beurkundung. Ab diesem Zeitpunkt darf der Käufer das Grundstück in Besitz nehmen (beispielsweise einziehen) und alle Erträge stehen ihm zu (z.
- Mieteinnahmen);
- Er muss aber ab diesem Zeitpunkt auch alle Kosten, wie z;
- die Grundsteuern, die Müll- und Abwassergebühren etc;
- tragen;
- Von einer Schlüsselübergabe vor vollständiger Kaufpreiszahlung ist – jedenfalls ohne vertragliche Vereinbarung – abzuraten! Die Schlüsselübergabe sollte durch beide Parteien bei einem gemeinsamen Termin im erworbenen Objekt erfolgen;
Dabei werden die Zählerstände abgelesen und protokolliert sowie die ordnungsgemäße Übergabe dokumentiert. Die Mitteilungen an die Versorgungsunternehmen (z. Mitteilung Zählerstand Strom) sollten Sie vornehmen. Auch objektbezogene Unterlagen, wie die Versicherungspolice der Gebäude- und Feuerversicherung, Mietverträge, Baupläne etc.
- sind im Original dem Käufer bei Schlüsselübergabe auszuhändigen;
- • Wann wird der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen? Sobald Sie den Kaufpreis erhalten haben, bestätigen Sie dies schriftlich Ihrem Notar;
Dieser wird die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch erst veranlassen, wenn ihm diese Bestätigung vorliegt (und der Käufer die Grunderwerbsteuer entrichtet bzw. das Finanzamt dies bestätigt hat). Die Bearbeitung beim Finanzamt kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen, was jedoch keinen Einfluss auf die Schlüsselübergabe (Link zu Schlüsselübergabe) hat, sondern lediglich die Eintragung im Grundbuch verzögert.
- • Was sollte ich noch beachten? Damit das Gebäude nahtlos versichert ist, geht die Gebäude- und Feuerversicherung kraft Gesetzes auf den Käufer über;
- Sie sind verpflichtet nicht zu kündigen, sondern Ihrer Gebäude- und Feuerversicherung unverzüglich mitteilen, sobald der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist;
Eventuelle Hausrat- oder Hausbesitzerhaftpflichtversicherungen gehen nicht kraft Gesetzes auf den Käufer über. Diese können Sie kündigen, sobald Sie dem Käufer die Schlüssel übergeben haben. 1 Die nachfolgenden Zeitangaben beziehen sich auf die ungefähre Bearbeitungsdauer ab Beurkundung.
- Sie stellen reine Erfahrungswerte bei einem Kaufvertrag ohne Besonderheiten dar und erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit, da durch die Beteiligung diverser Behörden hierauf kein Einfluss besteht;
- Bei besonderen Umständen (Beteiligung Betreuer etc;
) kann sich die Bearbeitungszeit erheblich hinauszögern, fragen Sie daher im Zweifel immer Ihren Sachbearbeiter.