Schlüssel Diebstahl Wer Zahlt?

Schlüssel Diebstahl Wer Zahlt
Haben Sie einen Wohnungs- oder Hausschlüssel verloren, der nicht Ihnen gehört, greift Ihre private Haftpflichtversicherung. Handelt es sich zum Beispiel um den Ersatzschlüssel zur Wohnung eines Freundes oder Nachbarn, sollten Sie den Besitzer umgehend über den Verlust informieren und das weitere Vorgehen besprechen.

Wer zahlt bei Schlüsseldiebstahl?

Schlüssel gestohlen – wer haftet? – Wer für die neuen Schlüssel oder gar eine komplett neue Schließanlage zahlen muss, ist von der vorliegenden Situation abhängig:

  1. Der Mieter trägt eine Mitschuld am Verlust des Schlüssels Der Mieter haftet für den Verlust des Schlüssels, wenn er durch eine schuldhafte Verletzung der Obhutspflicht abhanden gekommen ist. Die Obhutspflicht gilt als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag und besagt, dass Schlüssel vor Verlust geschützt werden müssen.
  2. Es besteht eine Missbrauchsgefahr. Der Mieter haftet für den Verlust des Schlüssels , wenn eine akute Gefahr besteht, dass Dritte sich mit dem gestohlenen Schlüssel Eintritt zu Haus und Wohnung verschaffen. Zudem ist bei Missbrauchsgefahr der Austausch der gesamten Schließanlage notwendig.
  3. Der Mieter trägt keine Schuld am Verlust des Schlüssels. Der Mieter haftet nicht für den Verlust des Schlüssels, wenn dem Mieter durch Überfall der Schlüssel unverschuldet gestohlen wurde. In einem Fall musste ein Vermieter Schlösser an Haus- Kellertür austauschen, da einem Mieter die Schlüssel gestohlen wurden.
    • Übrigens: Wartet der Vermieter mit dem Austausch der Schließanlage zu lange (mehr als ein Jahr), muss der Mieter nicht mehr zahlen (Amtsgericht Waren (Müritz), Urteil vom 12;
    • 10;
    • 2017, Az;
    • 106 C 1139/15);
    • Die Kosten forderte er beim Mieter ein, da der Mietvertrag eine Klausel enthielt, nach welcher der Mieter zahlen müsse, wenn bei Schlüsselverlust durch fahrlässiges Handeln ein Missbrauch des Schlüssels zu vermuten ist;

    Das Amtsgericht Berlin-Spandau befand die Klausel für unwirksam, denn der Mieter hat keine Schuld am Schlüsseldiebstahl zutragen. Die Klausel besagt nämlich nur, dass der Mieter bei fahrlässigem Handeln haften würde. Der Mieter muss in einem solchen Fall den Schlosstausch nicht zahlen (Az.

Weitere Fälle, in denen der Mieter für Schlüsseldiebstahl nicht haften musste:

  • Schlüssel des Mieters wird aus abgeschlossenen Wertfach im Krankenzimmer gestohlen (Amtsgericht Ahrensburg, Urteil vom 25. 06. 2010, Az. 47 C 1171/09).
  • Mieter wurde Schlüssel aus Rucksack samt Portemonnaie beim Einkaufen gestohlen (Amtsgericht Hamburg, Az. : 47 C 178/99).

Was passiert bei Schlüsselverlust?

Egal, ob verloren oder gestohlen: Ist ein Schlüssel weg, müssen Sie andere informieren – bei Hausschlüsseln den Vermieter, bei Firmenschlüsseln den Arbeitgeber, bei Autoschlüsseln den Kfz-Kaskoversicherer. Versicherungsschutz. Viele Private Haftpflichtversicherungen schließen den Schlüsselverlust mit ein.