Polizei Vor Tür Was Tun?

Polizei Vor Tür Was Tun
Von Dr. Lars Blady (November 2017) Ding dong! Noch vor dem ersten Patienten stehen heute bei Dr. Seltsam die beiden netten Herren der Polizei vor der Tür seiner Arztpraxis. Sie machen nicht viel Federlesen und kommen schnell zur Sache: Abrechnungsbetrug! So lautet der Vorwurf gegen den Arzt, der allerdings noch auf dem Weg zur Praxis ist.

Häufig wird dem Arzt auch ein Behandlungsfehler mit der Folge einer fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung vorgeworfen oder ein Korruptionstatbestand. Dieser Beitrag fokussiert jedoch auf den Abrechnungsbetrug.

Sind die Mitarbeiter in einer solchen Situation nicht instruiert worden, wie sie sich verhalten sollten, können sich die beiden Herren ungestört umschauen und beispielsweise Erkenntnisse über die Abrechnungspraxis erhalten und Akten von konkreten Patienten sichten – mit möglicherweise gravierenden Folgen für den Arzt.

Selbst wenn die Polizeibeamten nicht früh morgens, sondern mitten im „laufenden Betrieb” erscheint, wird auch dann nicht immer der Arzt, sondern ein Mitarbeiter der erste Ansprechpartner sein. Dies führt zur Goldenen Regel Nr.

1: Verhaltensmaßregeln für Mitarbeiter besprechen – vorher In einer Teamsitzung sollte Dr. Seltsam das Thema ansprechen und den Mitarbeitern klar machen, wie sie sich in einer solchen Ausnahmesituation am besten verhalten. Dabei sollte er durchaus die Ideen seiner Teammitglieder hierzu berücksichtigen, da diese am besten wissen, wer von ihnen in einem solchen Fall die besten Nerven hat und – bei Abwesenheit des Arztes – als „Sprecher” fungiert.

Wichtig dabei ist, dass die Regeln kurz und knapp dargestellt werden und damit rasch erfassbar sind. Ausufernde Erläuterungen führen eher zur Unklarheit. Bei einer späteren Teamsitzung kann durchaus auch mit einem Rollenspiel getestet werden, ob die Mitarbeiter die Verhaltensmaßregeln beherrschen.

Den Mitarbeitern sollte zumindest klargemacht werden, dass sie die Herren möglichst so lange vertrösten sollten, bis der Arzt wieder an Bord ist. Dieser sollte z. auch seine Ehefrau informieren, da nicht selten auch im Privathaus des Arztes eine Durchsuchung ansteht und die Ehefrau entsprechend instruiert werden kann.

Goldene Regel Nr. 2:  Ruhe bewahren! Was sich wie ein verstaubter Slogan aus dem 19. Jahrhundert anhört („Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!”), sollte der Arzt trotzdem beherzigen. Denn eine Durchsuchung in den Praxisräumen stellt für den Arzt und seine Mitarbeiter immer eine Ausnahmesituation dar, in der mitunter sämtliche Vorsätze vergessen werden und die Gefahr besteht, dass – wenn auch unbewusst – Informationen mitgeteilt werden, die dem Arzt später zum Nachteil gereichen können.

Versucht Dr. Seltsam im ersten Affekt sich z. herauszureden und betont, um die Abrechnung kümmere sich immer eine bestimmte Mitarbeiterin, so droht Gefahr. Denn nun werden sich die netten Herren von der Polizei dieser Mitarbeiterin zuwenden, die vor Aufregung vielleicht sämtliche Schweige-Vorsätze vergisst und auf die Befragungen detailliert antwortet.

Die Folgen können gravierend sein, da die Aussagen gegen den Arzt verwendet werden können. Dies leitet über zur Goldenen Regel Nr. 3: Rechtsanwalt informieren Für jeden Arzt und für jedes Praxisteam ist ein Besuch von Staatsanwälten oder Polizeibeamten zur Durchsuchung der Praxisräume eine Ausnahmesituation.

Auch bei ansonsten souveränem Agieren besteht hier die Gefahr, unüberlegt zu handeln und sich damit – oft ohne es zu bemerken – in die Sache „hineinzureiten”. Kontaktieren Sie daher sobald wie möglich Ihren Rechtsanwalt, damit er Beistand leistet und darauf achtet, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Zudem kann der Rechtsanwalt nach seinem Erscheinen die Kommunikation mit dem Ermittlungsbeamten übernehmen, was dem Arzt dabei hilft, den Blick beispielsweise auf die Abrechnungsunterlagen und Patientenakten zu konzentrieren, die beschlagnahmt werden.

Ist der Rechtsanwalt nicht sogleich vor Ort, gilt umsomehr die Goldene Regel Nr. 4: Keine Angaben zur Sache machen! Ärzte sind es gewohnt, Patienten etwas zu erklären. Dieser „Berufskrankheit” sollten sie gegenüber Staatsanwälten oder der Polizei jedoch nicht nachgeben.

Selbst wenn der Tatvorwurf absolut zu Unrecht erhoben wird und förmlich nach einer Klarstellung schreit, sollte der Arzt keine Erklärungsversuche machen, sondern den Tatvorwurf schlicht zur Kenntnis nehmen oder pauschal leugnen – ohne auf Details einzugehen oder diesbezügliche Fragen zu beantworten.

Nicht selten machen sich die Beamten – manchmal auch nach der Durchsuchung – Gesprächsnotizen, die im weiteren Verlauf des Verfahrens negative Folgen für den Arzt haben können. Es besteht keine gesetzliche Pflicht für den Arzt, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern! Goldene Regel Nr.

  • 5: Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen! Ist die erste Aufregung vorbei und hat Dr;
  • Seltsam ruhig und besonnen reagiert, so bleibt nun Zeit, nach dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss (§§ 105 Abs;

1 S. 1, 98 StPO) zu fragen. Lassen Sie sich den Beschluss in Kopie aushändigen! Liegt ein Beschluss nicht vor, weil die Staatsanwaltschaft nach § 105 Abs. 1 S. 1 StPO „Gefahr im Verzug” sieht, sollte der Arzt diesen Umstand in einem Vermerk schriftlich festhalten und das Gehörte von „Ohrenzeugen” bestätigen lassen.

Dies ist wichtig, denn später könnte sich herausstellen, dass tatsächlich keine „Gefahr im Verzug” vorlag. Das Bundesverfassungsgericht legt den Begriff „Gefahr im Verzug” in ständiger Rechtsprechung eng aus, da mit einer Durchsuchung  in einen durch Art.

13 GG geschützten Bereich eingegriffen wird und vor diesem Eingriff grundsätzlich ein richterlicher Beschluss eingeholt werden muss (zuletzt Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. 06. 2015, Az. 2 BvR 2718/10, Rz. 69). Stellt sich später heraus, dass zu Unrecht eine „Gefahr im Verzug” angenommen wurde, können die in einer Durchsuchung sichergestellten Beweise wie z.

  1. Abrechnungsunterlagen einem Verwertungsverbot unterfallen, d;
  2. sie dürfen unter Umständen nicht mehr zu Lasten von Dr;
  3. Seltsam verwendet werden;
  4. Wie der BGH festgestellt hat, gilt ein solches Beweisverwertungsverbot nicht generell, vielmehr ist diese Frage nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18;

04. 2007, Az. 5 StR 546/06). Goldene Regel Nr. 6: Durchsuchung nicht „freiwillig” zustimmen Es gibt Fälle, in denen der Staatsanwalt oder der Polizeibeamte sich im Vorfeld erkundigt, ob der Arzt freiwillig bereit ist, eine Durchsuchung seiner Praxisräume zu gestatten.

  • Stimmen Sie diesem Ansinnen nicht zu! Dies hat einen taktischen Grund: Wird kurze Zeit darauf trotzdem eine Durchsuchung durchgeführt, wird sie dies – nicht zuletzt durch die Ablehnung des Arztes – möglicherweise mit „Gefahr im Verzug” begründen;

Hier kann im späteren Verlauf der rechtliche Hebel angesetzt werden mit der möglichen Folge, dass keine „Gefahr im Verzug” vorlag und die gesammelten Beweise u. nicht verwertet werden dürfen. Beantragt die Staatsanwaltschaft zunächst einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, kann der Arzt die verbleibende Zeit nutzen, seine Unterlagen zu ordnen.

Freilich dürfen hierbei keine Beweismittel vernichtet werden. Goldene Regel Nr. 7: Schriftlich dokumentieren, was genau beschlagnahmt wurde Nach Beendigung der Maßnahme ist dem Betroffenen auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Durchsuchung zu machen und ein Verzeichnis über die beschlagnahmten Gegenstände zu übergeben (§ 107 S.

2 StPO). Der Arzt sollte somit nicht vergessen, dieses „Verlangen” auch zu äußern – und zwar eine vom ermittelnden Beamten unterzeichnete vollständige Liste. Trotz aller Aufregung sollte der Arzt oder eine zuverlässige Mitarbeiterin eigene Aufzeichnungen über die beschlagnahmten Patientenakten, Abrechnungsunterlagen etc.

fertigen. Achten sollte der Arzt zudem darauf, dass die ermittelnden Beamten nicht mehr mitnehmen erforderlich: Geht es um Abrechnungsbetrug im laufenden Jahr, sollten die Behandlungsunterlagen aus den vorherigen Jahren nicht mitgenommen werden.

Dies führt zur Goldenen Regel Nr. 8 Beschlagnahmte Unterlagen kopieren Werden Unterlagen beschlagnahmt, sollte der Arzt den ermittelnden Staatsanwalt darauf hinweisen, dass er Kopien beispielsweise der Patientenakten benötigt, um seine Arztpraxis weiterhin „am Laufen” halten zu können ­- ohne die Krankenakten drohen dem Arzt empfindliche wirtschaftliche Einbußen! Wird die Anfertigung von Kopien versäumt, gleicht es mitunter einem Spießrutenlauf, um im Zuständigkeitsdschungel die entsprechenden Akten zeitnah zurückzuerhalten.

  • Durch eine sofortige Anfertigung von Kopien vermeiden Sie dieses Hinterherlaufen! Goldene Regel Nr;
  • 9 Trotz allem Ärger: Kooperieren Sie! Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage, die Beamten sind anmaßend und unfreundlich, und Dr;

Seltsam kocht vor Wut: Trotz allem gilt es, zu kooperieren!  Und dies aus zwei Gründen: Zum einen ist der Arzt per Gesetz gehalten, die Durchsuchung zu dulden. Sie kann sogar zwangsweise durchgesetzt werden und der „Störer” für die Dauer der Durchsuchung sogar vorläufig festgenommen werden (§ 164 StPO).

  • Zum anderen sollte der Arzt kooperieren, denn lautstarker Widerstand schreckt nicht nur die Patieten auf, er ist auch taktisch von Nachteil;
  • Er könnte die Beamten nämlich dazu verleiten, noch etwas „genauer” zu suchen;

Und gehen ihnen dabei sog. „Zufallsfunde” ins Netz, können auch diese mitunter gegen den Arzt verwendet werden (§ 108 StPO). Praxishinweis: Beachten Sie, dass nunmehr Zeugen verpflichtet sind, einer Ladung bei der Polizei nachzukommen. Dies ergibt sich durch die am 24.

  • 08;
  • 2017 in Kraft getretene Änderung von § 163 Abs;
  • 3 StPO;
  • Vor dieser Änderung mussten Zeugen nur bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft (§ 161a Abs;
  • 1 S;
  • 1 StPO) oder durch das Gericht (§ 48 Abs;
  • 1 StPO) erscheinen;

Bisher mussten Zeugen auf Vernehmungsersuchen der Polizei nicht einmal reagieren. Beim Vorwurf des Abrechnungsbetrugs kann dies insbesondere Mitarbeiter oder den Ehepartner des beschuldigten Arztes betreffen. Tritt der Polizeibeamte etwa beim Praxisteam allzu forsch mit Fragen auf, können die Mitarbeiter gemäß § 163 Abs.

Wie erkennt man Polizisten?

Der neueste Beitrag zum Thema “Wenn die Polizei vor der Tür steht” im Forum “Aktuelle juristische Diskussionen und Themen” wurde erstellt am 14. November 2020. –

  1. Dolllores Boardneuling 10. 11. 2020, 19:24 Registriert seit: 24. August 2019 Beiträge: 5 Renommee: 10 Wenn die Polizei vor der Tür steht Hallo und guten Abend an euch alle. Folgenden hypothetischen Fall: Nehmen wir mal an Person A würde von der Arbeit nach Hause kommen und 2 Nachbarn würden Person A erzählen das die Polizei im Haus nach ihr gefragt hätte.

    Weder Nachbarn, noch Person A würde wissen worum es geht. Am nächten Tag würde Person A sowohl bei der Polizei, als auch beim stättischen ordnungsamt anrufen um erfahren zu können worum es geht, doch beide Stellen könnten keine genauen Hinweise geben, lediglich eine Vermutung wäre möglich, dass es sich neben anderem auch um ungezahhlte Busgeldverstöße handeln könnte.

    Daraufhin würde sich Person A nach der Arbeit mit der Bußgeldstelle in Verbindung setzen. Eine Dame, Frau X würde ihr sagen das wegen einem seit langem ungezahhlten Parkticket ein Verfahren eingeleitet wurde und die Polizei wäre auf Grund dessen bei Person A gewesen.

    Person A würde nun mit Frau X vereinbaren dass sie die Summe, sagen wir mal 50€, sofort begleicht und Frau X einen Nachweis über die Zahlung per Email zukommen lassen würde. Frau X würde Person A daraufhin mitteilen dass sie eine Benachrichtigung in die Akte setzten würde und die Polizei somit nicht noch einmal kommen würde, die Sache sich damit erledigt hätte.

    Gehen wir davon aus das genau eine Woche später erneut die Polizei wieder bei Frau A vorbei kommen würde. Diesmal zu einer späteren Zeit, und sie somit antreffen würde. Polizist M würde Frau A darüber informieren das ihre aktuelle Adresse nicht ermittelt werden könnte, lediglich ihre alte Adresse.

    • Frau A würde Polizist M erklären dass sie aufgrund von Bedrohung durch Herr P, ein Ex Freund oder ähnliches, eine Auskunftssperre hat und daher unter einem “falschen Namen” lebt (zb der Mädchenname der Mutter), sie würde Polizist M die Auskunftssperre, sowie ihre Meldebescheinigung zeigen in dem dieser “falsche Name” sogar als Zusatz enthalten wäre;

    Polizist M würde Frau A dennoch bitten den Namen an zb Briefkasten und Klingel zu ändern woraufhin Polizist L ihm erklären würde dass dies bei einer Auskunftssperre legitim wäre und Frau A dies so lassen könne da der Namenszusatz den Meldebehörden in diesem Fall bekannt wäre.

    • Frau A würde Polizist M dann wohl fragen worum es überhaupt geht, dieser würde ihr aber mitteilen das er darüber keine Informationen hat;
    • Er wäre nur damit beauftragt ihren Aufenthalt festzustellen da die Staatsanwaltschaft Post an Frau A schicken wollen würde;

    Frau A würde fragen ob es um die Parktickets geht, die sie, wie oben beschrieben, schon bezahlt und die Sachlage mit Frau X geklärt hätte. Polizist M würde sagen das er das nicht weiß, Polizist L würde sagen dass dies, oder zb auch dinge wie eine Zeugenaussage , Grund für so etwas sein könnten.

    Da die Begegnung mit der Polizei und die Erwähnung der Staatsanwaltschaft für Frau A sehr verwirrend sein müssten würde sie am nächsten Tag erneut bei der Bußgeldstelle anrufen. Diesmal würde sie aber mit Herr Y sprechen, welcher ihr zwar den Eingang der Zahlung bestätigen könnte, jedoch verneinen würde das ein Verfahren eingeleitet worden wäre und dass wegen so etwas weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft involviert werden würde.

    Dazu hätte ich gleich mehrere Fragen. Wäre es überhaupt möglich das bei einer Auskunftssperre selbst die Staatsanwaltschaft keine Informationen bekommt? Wie könnte Frau A in so einem Fall überhaupt heraus bekommen worum es geht ohne das sie lange auf “Post von der Staatsanwaltschaft” warten müsste? wenn man davon ausgeht dass es doch um die ungezahhlten Parktickets gehen würde (dies wurde in dieser Geschichte von Polizist L als möglichkeit genannt) dann wäre dies durch die Absprache mit Frau Y rein theoretisch erledigt.

  2. Kantate V. 10. 11. 2020, 20:02 Registriert seit: 8. April 2012 Beiträge: 1. 857 Renommee: 257 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Auch die Polizei hat bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Zugriffsmöglichkeiten auf gesperrte Daten. Üblicherweise wird die Polizei nicht aktiv, um säumige Zahler der Kommune zur Zahlung aufzufordern.

    Was dann aber widerrum die Frage aufwirft warum die Polizei doch noch einmal bei Frau A erschienen wäre. Eventuell zu langsam mahlende Mühlen? Würde die Staatsanwaltschaft überhaupt in ein Bußgeldverfahren involviert werden? Hoffe ihr findet das interessant und könnt mir ein paar Antworten / Tipps oder Anregungen geben.

    Sogenannte “Aufenthaltsermittlungen” sind i. in durch die Polizei üblich. Dabei geht es nicht nur um Betroffene und Beschuldigte, sondern auch um Zeugen etc. Die agierenden Polizisten müssen wissen, worum es geht, schon allein um die Notwendigkeit und Rechtmässigkeit der bevorstehenden Maßnahmen abschätzen zu können.

  3. kommischonaer V. 10. 11. 2020, 20:10 Registriert seit: 10. September 2014 Beiträge: 8. 479 Renommee: 591 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Genauso
  4. Kantate V. 13. 11. 2020, 19:58 Registriert seit: 8. April 2012 Beiträge: 1. 857 Renommee: 257 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Polizei ist nur dadrin, wo das Wort “POLIZEI” so auch draufsteht, außer bei “zivil” Schutzpolizei ist ein älterer Begriff , der ganz allgemein für die uniformierte Polizei gilt. Falsche Polizisten in Uniform sind sehr selten. Mit richtigen Polizisten kann man auch reden. Die zeigen dann sogar ihren Dienstausweis (wenn die Lage es erlaubt).
  5. kommischonaer V. 13. 11. 2020, 22:04 Registriert seit: 10. September 2014 Beiträge: 8. 479 Renommee: 591 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Polizei gibt es auf kommunal-, landes- und bundesebene. Ohne Kommunalpolizei gibt es 19 Polizeien. Dazu noch den Zoll, mit finanzpolizeilicher Aufgabe, Jagd- und Forstpolizeiliche Aufgaben.

    Sie erhalten dazu einen entsprechenden Auftrag mit allen notwendigen Informationen. Dazu gehört insbesonder der Grund des Unterfangens. ich würde nachdenken. Man erkennt Polizisten nämlich nicht nur an Uniform, Dienstausweis und Streifenwagen, sondern auch am Auftreten und an den Worten, Taten, Handlungen.

    Echte Polizisten klingeln nicht, um sich Wertsachen, Geld oder die Einbruchsicherung zeigen zu lassen. Bisher stand bei mir nur einmal die Polizei vor der Tür. Die wollten mir mitteilen, dass es ein Gasleck gab. War nett von denen. Da habe ich nicht auf deren Wache angerufen.

  6. Geldar V. 13. 11. 2020, 23:16 Registriert seit: 12. Mai 2018 Beiträge: 1. 089 Renommee: 34 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Das liegt bei mir auch im Auto/Keller. Blaulicht im Auto im Ersatzreifen, weil das billiger ist als rechts zu überholen (bzw. billiger war als ich es geschenk bekam), wobei mein Auto nicht den Anschein einer Zivilstreife erweckt (damals ein FIAT Punto) und ich auch nicht rechts überholt hätte (sondern gewartet, bis links Platz gemacht wird).
    • Polizeiuniform und Polizeikelle sind im Keller;
    • Überbleibsel eines Karnevalkostümes – allerdings sind die grün/braun/beige mit schwarzer jacke dazu;
    • wie die Polizei in den 90ern eben war;
    • Es gibt immer solche und solche und jeder hat auch mal nen schlechten Tag;

    Ich hatte bisher 3 schlechte Erfahrungen. Die interessanteste war eine Zivilstreife die mich für einen Einbrecher oder wasauchimmer hielt als ich meine Haustür aufschloss, vom Auto aus rief “Ey, was machen sie da?” und mit meinem “Deine Mudda besuchen!” nicht sehr glücklich waren.

    Auch lustig war das eine mal, als mein PKW-Schöüssel (opel Corsa) abbrach und ich den PKW mit einem Schraubenzieher an machen musste, nachdem ich das Schloss ausbaute. Bei einer (meiner 1. ) allgemeinen Verkehrskontrolle machte das keinen guten Eindruck.

    Und die Tatsache, das ich allgemein nervös war und meine Fahrzeugpapiere erst im Erste-Hilfe-Kasten, dann im Warndreieck und danach in der Bedienungsanleitung suchte machten es nicht besser (der Fahrzeugschein war tatsächlich in der Bedienungsanleitung – ich mag es den alle paar Wochen woanders zu verstecken, falls das Auto geklaut wird).

  7. Kantate V. 14. 11. 2020, 10:54 Registriert seit: 8. April 2012 Beiträge: 1. 857 Renommee: 257 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Ich möchte da mal ein wenig widersprechen, weil es mir wichtig erscheint: In der Tat gibt es viele”Polizeien”. Die heißen nur eben anders: Stadtpolizei, Wachpolizei, BAG, Ordnungsamt etc.
    • Aber ganz allgemein, ein “Oh, meinen Fahrzeugschein;
    • ähm, ja wo ist der;
    • da muss ich mal schnell in der Bedienungsanleitung nachsehen” erzeugt auch heute noch unvergessliche Gesichtsausdrücke bei einer Verkehrskontrolle und lockert die Stimmung ungemein;

    Das steht auch auf deren Uniform. Heutzutage tragen die meist auch eine der regulären Polizei ähnliche Uniform, ohne jedoch die Befugnisse und Pflichten der “regulären” Polizei Allerdings hat nur die Polizei ( Länderpolizeien, Bundespolizei , Zoll hat so umfassende Zuständigkeiten nicht ) eine bundeseinheitliche Zuständigkeit ( originäre und subsidiäre) für verschiedene Bereiche und entsprechende Eingriffsbefugnisse – und: Diese Polizei unterliegt insgesamt dem Legalitätsprinzip und beamtenrechtlichen Verpflichtungen.

    • Nur auf dieser Polizei steht auch “POLIZEI” ohne jeglichen Zusatz drauf;
    • Nur diese hat eine mindestens 3 jährige Polizeiausbildung mit weitgehend einheitlichen Inhalten;
    • Zum Auftreten von falschen uniformierten Polizisten, die zugleich auch Amtshandlungen vornehmen wollen: Das sind bundesweit Einzelfälle;

    In der Tat kann man Blaulichter ( geichwohl auch Uniformteile) recht leicht beschaffen. Es gibt auch hin und wieder mal Fälle, in welchen diese verwendet werden – beispielsweise um irgendwo schneller hinzukommen. Aber insgesamt ist das kein Massendelikt und eher selten.

  8. kommischonaer V. 14. 11. 2020, 12:16 Registriert seit: 10. September 2014 Beiträge: 8. 479 Renommee: 591 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Wie bereits gesagt, unterscheiden sich Betrüger und Polizisten im Auftreten / im Grund des Erscheinen. Dazu braucht es eigentlich keinen Anruf, sondern nachdenken! Betrüger wollen Geld Polizisten wollen Straftaten aufklären oder Gefahren abwehren.

    Ja un Blackinblack hat Recht, wenn er sagt, dass in Zweifelfällen ein Anruf bei der Polizei i. Klarheit bringt. Nur – wenn es wirklich falsche Polizisten sind, kann das riskant werden. Wie gesagt, zum Glück handelt es sich um Einzelfälle.

    warum also klingelt ein Polizist und will die Wertsachen sicher verwahren? Weil es ein Betrüger ist. Will der Polizist ein „Blitzer-Foto” abgleichen und fordert kein Geld, ist er wohl echt. Wenn ein Polizist etwas wissen will, dann lädt er zur Vernehmung – es sei denn er fragt nach der alten Nachbarin, die seit 3 Wochen niemand gesehen hat.

    aber dann ist der Grund des Gestank im Treppenhaus auch bald geklärt. Wenn ein Polizist an der Tür Geld will, ist es eine Betrügerin. Wenn ein Polizist die Wohnung auf Einbruchsicherheit prüfen will, klingelt er nicht einfach, sondern erscheint zu einem besprochenen Termin.

    Überbringt ein Polizist eine Unfall -/ Todesnachricht, will er kein Geld – ein Betrüger hingegen will nur das Geld. Polizisten erkennt man nicht an der Uniform, sondern an dem was sie in einer bestimmten Situation verlangen. Verbrecher wollen Geld, Polizisten nicht.

  9. Kantate V. 14. 11. 2020, 12:31 Registriert seit: 8. April 2012 Beiträge: 1. 857 Renommee: 257 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Blackinblack, du bringst mit deinen links einen Fehler ein. Die Diskussion dreht sich doch derzeit um uniformierte falsche Polizisten, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Sogar bei allen Verwarn- und Bußgeldern muss niemand vor Ort zahlen, die Polizei bietet es nur an (und der Aufwand ist geringer, deswegen versuchen manchmal Polizisten hier doch eine Zahlung direkt anzuregen – aber mit geringeren Summen und weniger Nachdruck als Betrüger und nicht an der Haustür).

    Deine Links befassen sich aber fast ausschließlich mit Trickbetrügern, die sich in erster Linie telefonisch als Kriminalpolizisten ausgeben und die überwiegend ältere gutgläubige Menschen “abziehen”. Die Geldübergabe findet dann auch nicht mit uniformierten Polizisten statt, sondern eben mit vermeintlichen Kriminalpolizisten.

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Was ist eine Schutzpolizei?

Der neueste Beitrag zum Thema “Wenn die Polizei vor der Tür steht” im Forum “Aktuelle juristische Diskussionen und Themen” wurde erstellt am 14. November 2020. –

  1. Dolllores Boardneuling 10. 11. 2020, 19:24 Registriert seit: 24. August 2019 Beiträge: 5 Renommee: 10 Wenn die Polizei vor der Tür steht Hallo und guten Abend an euch alle. Folgenden hypothetischen Fall: Nehmen wir mal an Person A würde von der Arbeit nach Hause kommen und 2 Nachbarn würden Person A erzählen das die Polizei im Haus nach ihr gefragt hätte.

    Weder Nachbarn, noch Person A würde wissen worum es geht. Am nächten Tag würde Person A sowohl bei der Polizei, als auch beim stättischen ordnungsamt anrufen um erfahren zu können worum es geht, doch beide Stellen könnten keine genauen Hinweise geben, lediglich eine Vermutung wäre möglich, dass es sich neben anderem auch um ungezahhlte Busgeldverstöße handeln könnte.

    Daraufhin würde sich Person A nach der Arbeit mit der Bußgeldstelle in Verbindung setzen. Eine Dame, Frau X würde ihr sagen das wegen einem seit langem ungezahhlten Parkticket ein Verfahren eingeleitet wurde und die Polizei wäre auf Grund dessen bei Person A gewesen.

    Person A würde nun mit Frau X vereinbaren dass sie die Summe, sagen wir mal 50€, sofort begleicht und Frau X einen Nachweis über die Zahlung per Email zukommen lassen würde. Frau X würde Person A daraufhin mitteilen dass sie eine Benachrichtigung in die Akte setzten würde und die Polizei somit nicht noch einmal kommen würde, die Sache sich damit erledigt hätte.

    Gehen wir davon aus das genau eine Woche später erneut die Polizei wieder bei Frau A vorbei kommen würde. Diesmal zu einer späteren Zeit, und sie somit antreffen würde. Polizist M würde Frau A darüber informieren das ihre aktuelle Adresse nicht ermittelt werden könnte, lediglich ihre alte Adresse.

    Frau A würde Polizist M erklären dass sie aufgrund von Bedrohung durch Herr P, ein Ex Freund oder ähnliches, eine Auskunftssperre hat und daher unter einem “falschen Namen” lebt (zb der Mädchenname der Mutter), sie würde Polizist M die Auskunftssperre, sowie ihre Meldebescheinigung zeigen in dem dieser “falsche Name” sogar als Zusatz enthalten wäre.

    Polizist M würde Frau A dennoch bitten den Namen an zb Briefkasten und Klingel zu ändern woraufhin Polizist L ihm erklären würde dass dies bei einer Auskunftssperre legitim wäre und Frau A dies so lassen könne da der Namenszusatz den Meldebehörden in diesem Fall bekannt wäre.

    Frau A würde Polizist M dann wohl fragen worum es überhaupt geht, dieser würde ihr aber mitteilen das er darüber keine Informationen hat. Er wäre nur damit beauftragt ihren Aufenthalt festzustellen da die Staatsanwaltschaft Post an Frau A schicken wollen würde.

    Frau A würde fragen ob es um die Parktickets geht, die sie, wie oben beschrieben, schon bezahlt und die Sachlage mit Frau X geklärt hätte. Polizist M würde sagen das er das nicht weiß, Polizist L würde sagen dass dies, oder zb auch dinge wie eine Zeugenaussage , Grund für so etwas sein könnten.

    • Da die Begegnung mit der Polizei und die Erwähnung der Staatsanwaltschaft für Frau A sehr verwirrend sein müssten würde sie am nächsten Tag erneut bei der Bußgeldstelle anrufen;
    • Diesmal würde sie aber mit Herr Y sprechen, welcher ihr zwar den Eingang der Zahlung bestätigen könnte, jedoch verneinen würde das ein Verfahren eingeleitet worden wäre und dass wegen so etwas weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft involviert werden würde;

    Dazu hätte ich gleich mehrere Fragen. Wäre es überhaupt möglich das bei einer Auskunftssperre selbst die Staatsanwaltschaft keine Informationen bekommt? Wie könnte Frau A in so einem Fall überhaupt heraus bekommen worum es geht ohne das sie lange auf “Post von der Staatsanwaltschaft” warten müsste? wenn man davon ausgeht dass es doch um die ungezahhlten Parktickets gehen würde (dies wurde in dieser Geschichte von Polizist L als möglichkeit genannt) dann wäre dies durch die Absprache mit Frau Y rein theoretisch erledigt.

  2. Kantate V. 10. 11. 2020, 20:02 Registriert seit: 8. April 2012 Beiträge: 1. 857 Renommee: 257 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Auch die Polizei hat bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Zugriffsmöglichkeiten auf gesperrte Daten. Üblicherweise wird die Polizei nicht aktiv, um säumige Zahler der Kommune zur Zahlung aufzufordern.

    Was dann aber widerrum die Frage aufwirft warum die Polizei doch noch einmal bei Frau A erschienen wäre. Eventuell zu langsam mahlende Mühlen? Würde die Staatsanwaltschaft überhaupt in ein Bußgeldverfahren involviert werden? Hoffe ihr findet das interessant und könnt mir ein paar Antworten / Tipps oder Anregungen geben.

    Sogenannte “Aufenthaltsermittlungen” sind i. in durch die Polizei üblich. Dabei geht es nicht nur um Betroffene und Beschuldigte, sondern auch um Zeugen etc. Die agierenden Polizisten müssen wissen, worum es geht, schon allein um die Notwendigkeit und Rechtmässigkeit der bevorstehenden Maßnahmen abschätzen zu können.

  3. kommischonaer V. 10. 11. 2020, 20:10 Registriert seit: 10. September 2014 Beiträge: 8. 479 Renommee: 591 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Genauso
  4. Kantate V. 13. 11. 2020, 19:58 Registriert seit: 8. April 2012 Beiträge: 1. 857 Renommee: 257 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Polizei ist nur dadrin, wo das Wort “POLIZEI” so auch draufsteht, außer bei “zivil” Schutzpolizei ist ein älterer Begriff , der ganz allgemein für die uniformierte Polizei gilt. Falsche Polizisten in Uniform sind sehr selten. Mit richtigen Polizisten kann man auch reden. Die zeigen dann sogar ihren Dienstausweis (wenn die Lage es erlaubt).
  5. kommischonaer V. 13. 11. 2020, 22:04 Registriert seit: 10. September 2014 Beiträge: 8. 479 Renommee: 591 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Polizei gibt es auf kommunal-, landes- und bundesebene. Ohne Kommunalpolizei gibt es 19 Polizeien. Dazu noch den Zoll, mit finanzpolizeilicher Aufgabe, Jagd- und Forstpolizeiliche Aufgaben.
    1. Sie erhalten dazu einen entsprechenden Auftrag mit allen notwendigen Informationen;
    2. Dazu gehört insbesonder der Grund des Unterfangens;
    3. ich würde nachdenken;
    4. Man erkennt Polizisten nämlich nicht nur an Uniform, Dienstausweis und Streifenwagen, sondern auch am Auftreten und an den Worten, Taten, Handlungen;

    Echte Polizisten klingeln nicht, um sich Wertsachen, Geld oder die Einbruchsicherung zeigen zu lassen. Bisher stand bei mir nur einmal die Polizei vor der Tür. Die wollten mir mitteilen, dass es ein Gasleck gab. War nett von denen. Da habe ich nicht auf deren Wache angerufen.

  6. Geldar V. 13. 11. 2020, 23:16 Registriert seit: 12. Mai 2018 Beiträge: 1. 089 Renommee: 34 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Das liegt bei mir auch im Auto/Keller. Blaulicht im Auto im Ersatzreifen, weil das billiger ist als rechts zu überholen (bzw. billiger war als ich es geschenk bekam), wobei mein Auto nicht den Anschein einer Zivilstreife erweckt (damals ein FIAT Punto) und ich auch nicht rechts überholt hätte (sondern gewartet, bis links Platz gemacht wird).
    • Polizeiuniform und Polizeikelle sind im Keller;
    • Überbleibsel eines Karnevalkostümes – allerdings sind die grün/braun/beige mit schwarzer jacke dazu;
    • wie die Polizei in den 90ern eben war;
    • Es gibt immer solche und solche und jeder hat auch mal nen schlechten Tag;

    Ich hatte bisher 3 schlechte Erfahrungen. Die interessanteste war eine Zivilstreife die mich für einen Einbrecher oder wasauchimmer hielt als ich meine Haustür aufschloss, vom Auto aus rief “Ey, was machen sie da?” und mit meinem “Deine Mudda besuchen!” nicht sehr glücklich waren.

    Auch lustig war das eine mal, als mein PKW-Schöüssel (opel Corsa) abbrach und ich den PKW mit einem Schraubenzieher an machen musste, nachdem ich das Schloss ausbaute. Bei einer (meiner 1. ) allgemeinen Verkehrskontrolle machte das keinen guten Eindruck.

    Und die Tatsache, das ich allgemein nervös war und meine Fahrzeugpapiere erst im Erste-Hilfe-Kasten, dann im Warndreieck und danach in der Bedienungsanleitung suchte machten es nicht besser (der Fahrzeugschein war tatsächlich in der Bedienungsanleitung – ich mag es den alle paar Wochen woanders zu verstecken, falls das Auto geklaut wird).

  7. Kantate V. 14. 11. 2020, 10:54 Registriert seit: 8. April 2012 Beiträge: 1. 857 Renommee: 257 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Ich möchte da mal ein wenig widersprechen, weil es mir wichtig erscheint: In der Tat gibt es viele”Polizeien”. Die heißen nur eben anders: Stadtpolizei, Wachpolizei, BAG, Ordnungsamt etc.
    1. Aber ganz allgemein, ein “Oh, meinen Fahrzeugschein;
    2. ähm, ja wo ist der;
    3. da muss ich mal schnell in der Bedienungsanleitung nachsehen” erzeugt auch heute noch unvergessliche Gesichtsausdrücke bei einer Verkehrskontrolle und lockert die Stimmung ungemein;

    Das steht auch auf deren Uniform. Heutzutage tragen die meist auch eine der regulären Polizei ähnliche Uniform, ohne jedoch die Befugnisse und Pflichten der “regulären” Polizei Allerdings hat nur die Polizei ( Länderpolizeien, Bundespolizei , Zoll hat so umfassende Zuständigkeiten nicht ) eine bundeseinheitliche Zuständigkeit ( originäre und subsidiäre) für verschiedene Bereiche und entsprechende Eingriffsbefugnisse – und: Diese Polizei unterliegt insgesamt dem Legalitätsprinzip und beamtenrechtlichen Verpflichtungen.

    • Nur auf dieser Polizei steht auch “POLIZEI” ohne jeglichen Zusatz drauf;
    • Nur diese hat eine mindestens 3 jährige Polizeiausbildung mit weitgehend einheitlichen Inhalten;
    • Zum Auftreten von falschen uniformierten Polizisten, die zugleich auch Amtshandlungen vornehmen wollen: Das sind bundesweit Einzelfälle;

    In der Tat kann man Blaulichter ( geichwohl auch Uniformteile) recht leicht beschaffen. Es gibt auch hin und wieder mal Fälle, in welchen diese verwendet werden – beispielsweise um irgendwo schneller hinzukommen. Aber insgesamt ist das kein Massendelikt und eher selten.

  8. kommischonaer V. 14. 11. 2020, 12:16 Registriert seit: 10. September 2014 Beiträge: 8. 479 Renommee: 591 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Wie bereits gesagt, unterscheiden sich Betrüger und Polizisten im Auftreten / im Grund des Erscheinen. Dazu braucht es eigentlich keinen Anruf, sondern nachdenken! Betrüger wollen Geld Polizisten wollen Straftaten aufklären oder Gefahren abwehren.

    Ja un Blackinblack hat Recht, wenn er sagt, dass in Zweifelfällen ein Anruf bei der Polizei i. Klarheit bringt. Nur – wenn es wirklich falsche Polizisten sind, kann das riskant werden. Wie gesagt, zum Glück handelt es sich um Einzelfälle.

    warum also klingelt ein Polizist und will die Wertsachen sicher verwahren? Weil es ein Betrüger ist. Will der Polizist ein „Blitzer-Foto” abgleichen und fordert kein Geld, ist er wohl echt. Wenn ein Polizist etwas wissen will, dann lädt er zur Vernehmung – es sei denn er fragt nach der alten Nachbarin, die seit 3 Wochen niemand gesehen hat.

    aber dann ist der Grund des Gestank im Treppenhaus auch bald geklärt. Wenn ein Polizist an der Tür Geld will, ist es eine Betrügerin. Wenn ein Polizist die Wohnung auf Einbruchsicherheit prüfen will, klingelt er nicht einfach, sondern erscheint zu einem besprochenen Termin.

    Überbringt ein Polizist eine Unfall -/ Todesnachricht, will er kein Geld – ein Betrüger hingegen will nur das Geld. Polizisten erkennt man nicht an der Uniform, sondern an dem was sie in einer bestimmten Situation verlangen. Verbrecher wollen Geld, Polizisten nicht.

  9. Kantate V. 14. 11. 2020, 12:31 Registriert seit: 8. April 2012 Beiträge: 1. 857 Renommee: 257 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Blackinblack, du bringst mit deinen links einen Fehler ein. Die Diskussion dreht sich doch derzeit um uniformierte falsche Polizisten, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Sogar bei allen Verwarn- und Bußgeldern muss niemand vor Ort zahlen, die Polizei bietet es nur an (und der Aufwand ist geringer, deswegen versuchen manchmal Polizisten hier doch eine Zahlung direkt anzuregen – aber mit geringeren Summen und weniger Nachdruck als Betrüger und nicht an der Haustür).

    Deine Links befassen sich aber fast ausschließlich mit Trickbetrügern, die sich in erster Linie telefonisch als Kriminalpolizisten ausgeben und die überwiegend ältere gutgläubige Menschen “abziehen”. Die Geldübergabe findet dann auch nicht mit uniformierten Polizisten statt, sondern eben mit vermeintlichen Kriminalpolizisten.

–>.

Wann gehen die Menschen durch die geschlossene Tür?

Wenn Gefahr in Verzug ist gehen die auch durch die (geschlossene) Tür. Das ist Ermessenssache und situationsabhängig. Die gehen wieder. Riechem die allerdings auch etwas ‘komisches’ oder sehen dich bei etwas illegalem, sind sie schneller bei dir in der Wohnung als dir lieb ist.

Was ist der Unterschied zwischen richtigen und falschen Polizisten?

Der neueste Beitrag zum Thema “Wenn die Polizei vor der Tür steht” im Forum “Aktuelle juristische Diskussionen und Themen” wurde erstellt am 14. November 2020. –

  1. Dolllores Boardneuling 10. 11. 2020, 19:24 Registriert seit: 24. August 2019 Beiträge: 5 Renommee: 10 Wenn die Polizei vor der Tür steht Hallo und guten Abend an euch alle. Folgenden hypothetischen Fall: Nehmen wir mal an Person A würde von der Arbeit nach Hause kommen und 2 Nachbarn würden Person A erzählen das die Polizei im Haus nach ihr gefragt hätte.
    1. Weder Nachbarn, noch Person A würde wissen worum es geht;
    2. Am nächten Tag würde Person A sowohl bei der Polizei, als auch beim stättischen ordnungsamt anrufen um erfahren zu können worum es geht, doch beide Stellen könnten keine genauen Hinweise geben, lediglich eine Vermutung wäre möglich, dass es sich neben anderem auch um ungezahhlte Busgeldverstöße handeln könnte;

    Daraufhin würde sich Person A nach der Arbeit mit der Bußgeldstelle in Verbindung setzen. Eine Dame, Frau X würde ihr sagen das wegen einem seit langem ungezahhlten Parkticket ein Verfahren eingeleitet wurde und die Polizei wäre auf Grund dessen bei Person A gewesen.

    Person A würde nun mit Frau X vereinbaren dass sie die Summe, sagen wir mal 50€, sofort begleicht und Frau X einen Nachweis über die Zahlung per Email zukommen lassen würde. Frau X würde Person A daraufhin mitteilen dass sie eine Benachrichtigung in die Akte setzten würde und die Polizei somit nicht noch einmal kommen würde, die Sache sich damit erledigt hätte.

    Gehen wir davon aus das genau eine Woche später erneut die Polizei wieder bei Frau A vorbei kommen würde. Diesmal zu einer späteren Zeit, und sie somit antreffen würde. Polizist M würde Frau A darüber informieren das ihre aktuelle Adresse nicht ermittelt werden könnte, lediglich ihre alte Adresse.

    Frau A würde Polizist M erklären dass sie aufgrund von Bedrohung durch Herr P, ein Ex Freund oder ähnliches, eine Auskunftssperre hat und daher unter einem “falschen Namen” lebt (zb der Mädchenname der Mutter), sie würde Polizist M die Auskunftssperre, sowie ihre Meldebescheinigung zeigen in dem dieser “falsche Name” sogar als Zusatz enthalten wäre.

    Polizist M würde Frau A dennoch bitten den Namen an zb Briefkasten und Klingel zu ändern woraufhin Polizist L ihm erklären würde dass dies bei einer Auskunftssperre legitim wäre und Frau A dies so lassen könne da der Namenszusatz den Meldebehörden in diesem Fall bekannt wäre.

    Frau A würde Polizist M dann wohl fragen worum es überhaupt geht, dieser würde ihr aber mitteilen das er darüber keine Informationen hat. Er wäre nur damit beauftragt ihren Aufenthalt festzustellen da die Staatsanwaltschaft Post an Frau A schicken wollen würde.

    Frau A würde fragen ob es um die Parktickets geht, die sie, wie oben beschrieben, schon bezahlt und die Sachlage mit Frau X geklärt hätte. Polizist M würde sagen das er das nicht weiß, Polizist L würde sagen dass dies, oder zb auch dinge wie eine Zeugenaussage , Grund für so etwas sein könnten.

    Da die Begegnung mit der Polizei und die Erwähnung der Staatsanwaltschaft für Frau A sehr verwirrend sein müssten würde sie am nächsten Tag erneut bei der Bußgeldstelle anrufen. Diesmal würde sie aber mit Herr Y sprechen, welcher ihr zwar den Eingang der Zahlung bestätigen könnte, jedoch verneinen würde das ein Verfahren eingeleitet worden wäre und dass wegen so etwas weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft involviert werden würde.

    Dazu hätte ich gleich mehrere Fragen. Wäre es überhaupt möglich das bei einer Auskunftssperre selbst die Staatsanwaltschaft keine Informationen bekommt? Wie könnte Frau A in so einem Fall überhaupt heraus bekommen worum es geht ohne das sie lange auf “Post von der Staatsanwaltschaft” warten müsste? wenn man davon ausgeht dass es doch um die ungezahhlten Parktickets gehen würde (dies wurde in dieser Geschichte von Polizist L als möglichkeit genannt) dann wäre dies durch die Absprache mit Frau Y rein theoretisch erledigt.

  2. Kantate V. 10. 11. 2020, 20:02 Registriert seit: 8. April 2012 Beiträge: 1. 857 Renommee: 257 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Auch die Polizei hat bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Zugriffsmöglichkeiten auf gesperrte Daten. Üblicherweise wird die Polizei nicht aktiv, um säumige Zahler der Kommune zur Zahlung aufzufordern.

    Was dann aber widerrum die Frage aufwirft warum die Polizei doch noch einmal bei Frau A erschienen wäre. Eventuell zu langsam mahlende Mühlen? Würde die Staatsanwaltschaft überhaupt in ein Bußgeldverfahren involviert werden? Hoffe ihr findet das interessant und könnt mir ein paar Antworten / Tipps oder Anregungen geben.

    Sogenannte “Aufenthaltsermittlungen” sind i. in durch die Polizei üblich. Dabei geht es nicht nur um Betroffene und Beschuldigte, sondern auch um Zeugen etc. Die agierenden Polizisten müssen wissen, worum es geht, schon allein um die Notwendigkeit und Rechtmässigkeit der bevorstehenden Maßnahmen abschätzen zu können.

  3. kommischonaer V. 10. 11. 2020, 20:10 Registriert seit: 10. September 2014 Beiträge: 8. 479 Renommee: 591 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Genauso
  4. Kantate V. 13. 11. 2020, 19:58 Registriert seit: 8. April 2012 Beiträge: 1. 857 Renommee: 257 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Polizei ist nur dadrin, wo das Wort “POLIZEI” so auch draufsteht, außer bei “zivil” Schutzpolizei ist ein älterer Begriff , der ganz allgemein für die uniformierte Polizei gilt. Falsche Polizisten in Uniform sind sehr selten. Mit richtigen Polizisten kann man auch reden. Die zeigen dann sogar ihren Dienstausweis (wenn die Lage es erlaubt).
  5. kommischonaer V. 13. 11. 2020, 22:04 Registriert seit: 10. September 2014 Beiträge: 8. 479 Renommee: 591 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Polizei gibt es auf kommunal-, landes- und bundesebene. Ohne Kommunalpolizei gibt es 19 Polizeien. Dazu noch den Zoll, mit finanzpolizeilicher Aufgabe, Jagd- und Forstpolizeiliche Aufgaben.
    • Sie erhalten dazu einen entsprechenden Auftrag mit allen notwendigen Informationen;
    • Dazu gehört insbesonder der Grund des Unterfangens;
    • ich würde nachdenken;
    • Man erkennt Polizisten nämlich nicht nur an Uniform, Dienstausweis und Streifenwagen, sondern auch am Auftreten und an den Worten, Taten, Handlungen;

    Echte Polizisten klingeln nicht, um sich Wertsachen, Geld oder die Einbruchsicherung zeigen zu lassen. Bisher stand bei mir nur einmal die Polizei vor der Tür. Die wollten mir mitteilen, dass es ein Gasleck gab. War nett von denen. Da habe ich nicht auf deren Wache angerufen.

  6. Geldar V. 13. 11. 2020, 23:16 Registriert seit: 12. Mai 2018 Beiträge: 1. 089 Renommee: 34 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Das liegt bei mir auch im Auto/Keller. Blaulicht im Auto im Ersatzreifen, weil das billiger ist als rechts zu überholen (bzw. billiger war als ich es geschenk bekam), wobei mein Auto nicht den Anschein einer Zivilstreife erweckt (damals ein FIAT Punto) und ich auch nicht rechts überholt hätte (sondern gewartet, bis links Platz gemacht wird).
    • Polizeiuniform und Polizeikelle sind im Keller;
    • Überbleibsel eines Karnevalkostümes – allerdings sind die grün/braun/beige mit schwarzer jacke dazu;
    • wie die Polizei in den 90ern eben war;
    • Es gibt immer solche und solche und jeder hat auch mal nen schlechten Tag;

    Ich hatte bisher 3 schlechte Erfahrungen. Die interessanteste war eine Zivilstreife die mich für einen Einbrecher oder wasauchimmer hielt als ich meine Haustür aufschloss, vom Auto aus rief “Ey, was machen sie da?” und mit meinem “Deine Mudda besuchen!” nicht sehr glücklich waren.

    1. Auch lustig war das eine mal, als mein PKW-Schöüssel (opel Corsa) abbrach und ich den PKW mit einem Schraubenzieher an machen musste, nachdem ich das Schloss ausbaute;
    2. Bei einer (meiner 1;
    3. ) allgemeinen Verkehrskontrolle machte das keinen guten Eindruck;

    Und die Tatsache, das ich allgemein nervös war und meine Fahrzeugpapiere erst im Erste-Hilfe-Kasten, dann im Warndreieck und danach in der Bedienungsanleitung suchte machten es nicht besser (der Fahrzeugschein war tatsächlich in der Bedienungsanleitung – ich mag es den alle paar Wochen woanders zu verstecken, falls das Auto geklaut wird).

  7. Kantate V. 14. 11. 2020, 10:54 Registriert seit: 8. April 2012 Beiträge: 1. 857 Renommee: 257 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Ich möchte da mal ein wenig widersprechen, weil es mir wichtig erscheint: In der Tat gibt es viele”Polizeien”. Die heißen nur eben anders: Stadtpolizei, Wachpolizei, BAG, Ordnungsamt etc.
    • Aber ganz allgemein, ein “Oh, meinen Fahrzeugschein;
    • ähm, ja wo ist der;
    • da muss ich mal schnell in der Bedienungsanleitung nachsehen” erzeugt auch heute noch unvergessliche Gesichtsausdrücke bei einer Verkehrskontrolle und lockert die Stimmung ungemein;

    Das steht auch auf deren Uniform. Heutzutage tragen die meist auch eine der regulären Polizei ähnliche Uniform, ohne jedoch die Befugnisse und Pflichten der “regulären” Polizei Allerdings hat nur die Polizei ( Länderpolizeien, Bundespolizei , Zoll hat so umfassende Zuständigkeiten nicht ) eine bundeseinheitliche Zuständigkeit ( originäre und subsidiäre) für verschiedene Bereiche und entsprechende Eingriffsbefugnisse – und: Diese Polizei unterliegt insgesamt dem Legalitätsprinzip und beamtenrechtlichen Verpflichtungen.

    Nur auf dieser Polizei steht auch “POLIZEI” ohne jeglichen Zusatz drauf. Nur diese hat eine mindestens 3 jährige Polizeiausbildung mit weitgehend einheitlichen Inhalten. Zum Auftreten von falschen uniformierten Polizisten, die zugleich auch Amtshandlungen vornehmen wollen: Das sind bundesweit Einzelfälle.

    In der Tat kann man Blaulichter ( geichwohl auch Uniformteile) recht leicht beschaffen. Es gibt auch hin und wieder mal Fälle, in welchen diese verwendet werden – beispielsweise um irgendwo schneller hinzukommen. Aber insgesamt ist das kein Massendelikt und eher selten.

  8. kommischonaer V. 14. 11. 2020, 12:16 Registriert seit: 10. September 2014 Beiträge: 8. 479 Renommee: 591 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Wie bereits gesagt, unterscheiden sich Betrüger und Polizisten im Auftreten / im Grund des Erscheinen. Dazu braucht es eigentlich keinen Anruf, sondern nachdenken! Betrüger wollen Geld Polizisten wollen Straftaten aufklären oder Gefahren abwehren.

    Ja un Blackinblack hat Recht, wenn er sagt, dass in Zweifelfällen ein Anruf bei der Polizei i. Klarheit bringt. Nur – wenn es wirklich falsche Polizisten sind, kann das riskant werden. Wie gesagt, zum Glück handelt es sich um Einzelfälle.

    warum also klingelt ein Polizist und will die Wertsachen sicher verwahren? Weil es ein Betrüger ist. Will der Polizist ein „Blitzer-Foto” abgleichen und fordert kein Geld, ist er wohl echt. Wenn ein Polizist etwas wissen will, dann lädt er zur Vernehmung – es sei denn er fragt nach der alten Nachbarin, die seit 3 Wochen niemand gesehen hat.

    1. aber dann ist der Grund des Gestank im Treppenhaus auch bald geklärt;
    2. Wenn ein Polizist an der Tür Geld will, ist es eine Betrügerin;
    3. Wenn ein Polizist die Wohnung auf Einbruchsicherheit prüfen will, klingelt er nicht einfach, sondern erscheint zu einem besprochenen Termin;

    Überbringt ein Polizist eine Unfall -/ Todesnachricht, will er kein Geld – ein Betrüger hingegen will nur das Geld. Polizisten erkennt man nicht an der Uniform, sondern an dem was sie in einer bestimmten Situation verlangen. Verbrecher wollen Geld, Polizisten nicht.

  9. Kantate V. 14. 11. 2020, 12:31 Registriert seit: 8. April 2012 Beiträge: 1. 857 Renommee: 257 AW: Wenn die Polizei vor der Tür steht Blackinblack, du bringst mit deinen links einen Fehler ein. Die Diskussion dreht sich doch derzeit um uniformierte falsche Polizisten, wenn ich das richtig verstanden habe.
    • Sogar bei allen Verwarn- und Bußgeldern muss niemand vor Ort zahlen, die Polizei bietet es nur an (und der Aufwand ist geringer, deswegen versuchen manchmal Polizisten hier doch eine Zahlung direkt anzuregen – aber mit geringeren Summen und weniger Nachdruck als Betrüger und nicht an der Haustür);

    Deine Links befassen sich aber fast ausschließlich mit Trickbetrügern, die sich in erster Linie telefonisch als Kriminalpolizisten ausgeben und die überwiegend ältere gutgläubige Menschen “abziehen”. Die Geldübergabe findet dann auch nicht mit uniformierten Polizisten statt, sondern eben mit vermeintlichen Kriminalpolizisten.

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