Feuerwehr Bricht Tür Auf Wer Zahlt?

Feuerwehr Bricht Tür Auf Wer Zahlt
Feuerwehr, Polizei beschädigt Wohnungstür – wer zahlt Schaden? Kommt es durch einen Polizeieinsatz oder durch den Einsatz der Feuerwehr zu einer Beschädigung der Wohnungstür, dann ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, die Tür instand zu setzen und auch die Kosten zu tragen.

Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, Schäden an der gemieteten Wohnung zu beseitigen, wenn sie nicht ganz unerheblich sind, da er die Instandhaltungspflicht für die Mietwohnung hat ( § 535 BGB ).

Dies trifft auch in einem solchen Fall zu.

Was passiert wenn der Bewohner der Feuerwehr die Tür öffnet?

Eigentlich müsste der Bewohner der Feuerwehr die Tür öffnen, um sie wegen der Gefahr eines Brandes hereinzulassen. Ist dieser aber nicht erreichbar, so übernimmt die Feuerwehr seine Aufgabe und öffnet die Tür selbst. Es handelt sich um eine so genannte Selbstvornahme, in Bayern, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern um unmittelbaren Zwang.