Einbruchschaden Tür Wer Zahlt?
Hans Fiedler
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Wer reguliert den Einbruchschaden? – Unterschiede zwischen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung – Ein aufgebrochenes Fenster, ein Türschloss, das beschädigt wurde oder auch kaputte Holzfenster – die Bandbreite möglicher Einbruchschäden ist groß.
Oft ist es für Versicherte aber nicht leicht zu erkennen, ob die Gebäude- oder Hausratversicherung für einen Einbruchschaden bzw. für die Einbruchschadensanierung aufkommen muss. Grundsätzlich lassen sich die Reparatur von Einbruchschäden über beide Versicherungen abdecken, lediglich ihr Geltungsbereich ist verschieden (siehe auch: Hausrat oder Gebäudeversicherung ).
So ist bei einem Einbruch in eine Mietwohnung in erster Linie die Hausratversicherung des Mieters nach Einbruch zuständig (siehe: Welche Versicherung zahlt bei Einbruch in Mietwohnung? ). Sie reguliert sämtliche Schäden an beweglichen Gegenständen wie Möbeln, elektrischen Geräten oder Wertsachen (vgl. Ein aufgebohrtes Schloss oder anderweitig kaputtes Türschloss muss in jedem Fall ausgetauscht werden. Oft umfasst die Einbruchschadensanierung jedoch die Reparatur oder den ganzen Austausch von Tür und / oder Fenster. (© Jens Rother – stock. adobe. com) Anders verhält es sich mit der Gebäudeversicherung , welche immer vom Eigentümer abgeschlossen werden muss.
Wertsache in der Definition von Hausrat-Versicherungen ). Zu den durch die Hausratversicherung abgedeckten Einbruchdiebstahlschäden gehören auch Schäden wie eine zerstörte Terrassentür, Wohnungstür oder Haustür , ein defektes Türscharnier oder eine defekte Türzarge , die man nach dem Einbruch reparieren oder austauschen muss.
Dabei kann es sich natürlich auch um den Vermieter handeln, wenn ihm das Haus gehört. Prinzipiell zählt der Einbruchschaden aber nicht zu jenen Schadensrisiken, die durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt werden. Fallen jedoch beispielsweise eine Reparatur des Fensters oder die Reparatur einer Tür nach einem Einbruch an, sind diese Risiken bei manchen Versicherungen dennoch integriert oder lassen sich zumindest zusätzlich gegen einen Aufpreis absichern.
- Da nicht jeder Mieter tatsächlich eine Hausratversicherung für seinen Hausstand abschließt , ist es für Vermieter zu empfehlen, eine Gebäudeversicherung mit Deckungsschutz für einen Einbruchschaden abzuschließen;
Hat der Mieter keine Hausrat, so bleibt der Mieter bei Schäden an seinem Hausrat selbst auf den Kosten sitzen. Aber die Kosten für eine kaputte Tür oder beschädigte Fenster können dann zumindest durch die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers/Vermieters reguliert werden. Fenster reparieren nach Einbruch : Oftmals beschädigen Einbrecher mit Gewalt und Werkzeug das Fenster oder die Terrassentür so stark, dass eine Reparatur gar nicht möglich ist und ein Austausch nötig ist. (© js-photo / stock. adobe. com).
Wer haftet für Einbruchschäden?
Fazit – Insgesamt lässt sich festhalten, dass bei einem Einbruch in die Mietwohnung grundsätzlich der Vermieter, derjenige ist, der durch die Beschädigungen an Türen und Fenstern betroffen ist. Gleichermaßen ist er auch derjenige, der die Reparatur und die Kosten für den Ersatz zu tragen hat.
Hier greift dann die Versicherung des Vermieters, wenn er eine hat. Besteht keine Versicherung gegen Einbrüche in die Mietwohnung hat der Vermieter nur gegen den Einbrecher einen Anspruch auf Ersatz seiner Schäden – meist ist da aber nichts zu holen.
Im Ausnahmefall kann es sein, dass er den Mieter zur Verantwortung ziehen kann. Das geht aber nur, wenn dieser eine gewisse Mitschuld trägt. Im Übrigen kann der Vermieter keinerlei Kostenbeteiligung vom Mieter verlangen, selbst wenn dessen Hausratversicherung dem Mieter für Schäden an Fenstern und Türen Ersatz zahlt.
Ist Einbruch höhere Gewalt?
Als höhere Gewalt werden generell unvorhersehbare Ereignisse definiert, die zu einem Schadensfall führen. In der Regel fallen Naturkatastrophen wie Stürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche oder Überschwemmungen unter höhere Gewalt. Des Weiteren sind Kriege, innere Unruhen, Reaktor- oder Atomunfälle solche Ereignisse, die als höhere Gewalt bezeichnet werden.
Doch nur bestimmte Gefahren lassen sich versichern: Bezogen auf die Versicherungsbranche ist charakteristisch, dass der Versicherungsnehmer Schadensfälle durch höhere Gewalt weder verhindern noch beeinflussen kann.
Die Ereignisse geschehen völlig unerwartet und wirken von außen ein. Somit sind neben Naturkatastrophen auch Kriege und unter Umständen sogar technische Defekte als höhere Gewalt zu werten. Bestimmte Schadensfälle, die durch höhere Gewalt verursacht werden, können über eine Betriebsversicherung abgedeckt werden.
- So können zum Beispiel Schäden durch Sturm/Hagel, Feuer und Einbruchdiebstahl in einer Betriebsstätte über eine Geschäftsinhaltsversicherung versichert werden;
- Ähnliche Schadensfälle deckt die gewerbliche Gebäudeversicherung ab: Diese Absicherung können Unternehmer für ihr eigenes Geschäftsgebäude vorsehen, die ebenfalls Schäden übernimmt, die durch höhere Gewalt – konkret durch Feuer, Sturm oder Hagel – entstehen;
Mit einer Versicherung für Elementarschäden lassen sich weitere Schäden unter den Versicherungsschutz stellen, die von Naturgewalten herrühren – zum Beispiel von einer Überschwemmung, Erdsenkung, von Lawinen, Schneedruck oder Erdrutsch. Allerdings ist hier ausschlaggebend, wie groß das Risiko solcher Ereignisse einzuschätzen ist.