Mietwohnung Tür Kaputt Wer Zahlt?
Hans Fiedler
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Wer etwas kaputt macht, muss für den Schaden aufkommen – das gilt auch für Mietwohnungen. Für die Reparatur oder Ausbesserung von Mietsachschäden muss also der Mieter aufkommen oder dem Vermieter Schadensersatz leisten.
Wer zahlt kaputte Tür?
10 Dinge, die euer Vermieter nicht darf, aber trotzdem macht! | Rechtsanwalt Christian Solmecke
Wann der Mieter bezahlen muss – Grundsätzlich muss der Mieter für solche Schäden aufkommen, die durch ihn selbst entstanden sind, beispielsweise Beschädigungen von Wohnungseinrichtungen aus eigener Schuld. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein harter Gegenstand auf den Fußboden fällt und dieser dadurch beschädigt wird oder während eines Möbeltransportes, wenn dabei die Tür ein großes Loch abbekommt.
Sind Türen Hausrat?
Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung, die das Gebäude und die damit fest verbundenen Gebäudeteile ( Türen, Fenster, Treppen usw. ) versichert, deckt die Hausratversicherung Schäden an der Einrichtung, etwa an Möbeln und Geräten, ab.
Wann ist der Vermieter verpflichtet zu renovieren?
Vermieter muss Renovierungen übernehmen – Im Grundsatz ist die Sache klar: „Der Vermieter muss die Mietsache in dem Zustand erhalten, in dem sie sich bei der Übergabe befunden hat”, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. „Wenn im Laufe der Mietzeit Verschlechterungen oder Verschleißerscheinungen auftreten, muss der Vermieter tätig werden.
Was wird von der Hausratversicherung bezahlt?
Was fällt unter Hausrat? – Versichert ist der gesamte Hausrat gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Dazu zählen auch Wertsachen:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden, einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alles aus Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände sowie nicht in 3. genannte Sachen aus Silber
- sonstige Sachen, die mehr als 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbeln
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall meist auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Außerdem müssen die Wertsachen 1. bis 3. aus der Liste oben besonders gesichert aufbewahrt worden sein, beispielsweise in einem Geldschrank.